H a n a u e r
privilegirte Wochennachricht.
Im Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althana«»
Generalpardon.
(Verlängerung desselben bis zum 1. Okt. des laufenden Jahrs betreffend.)
Nachdem He. Königliche Hoheit der Kurfürst allergnädigst geruhet haben, den unterm 7ten März d. I. für sämmtliche bis zu diesem Tage desertirt« und sich bis jetzt noch nicht wieder fistirte Unteroffiziers, Gemeine und Knechte bewilligten Generalpardon, welche am 1. dieses Monats abgelaufen seyn wurde, noch auf zwei Monate, mithin bis zum 1. Okt bet b. I zu verlängern ; so wird dieses hierdurch zu Jedermanns Wissenschaft und Nachachtuna bekannt gemacht. Dassel derr 2. August 1815. Kurhessisches Kriegskollegium 1tes Derartemeut.
W- vvnUrff. Engelhard.
Polizeiverfügungen.
r 3. Die bestehende Verordnung, wornach alle grosse Hunde möglichst eingehalten', und die, welche nicht Anliegen, namentlich die Metzgerhunde, mit Maulkörben versehen werden sollen.