privilegirte Wochennachricht.
Im Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althanatt.
Donnerstag den 3. August 1815.
Reglerungöausschreiben.
1. Auf den, von den allhier versammelten Landständen gethanen, und von Seiner Königlichen Hoheit, dem Kurfürst, allergnädigst genehmigten Antrag, werden alle diejenigen, welche noch hessische landständische, gegen wcstphälische unter Lit. b. umgetauschte, Obligationen besitzen, sie mögen reduzirt seyn oder nicht, nochmals hierdurch anfgefordert, solche vor Ablauf dieses Monats, mit genauer Bemerkung der Namen der gegenwärtigen Besitzer. der Nummern der Obligationen, und des Betrages der Schuld, so gewiß an den zu diesem Geschäft besonders verpflichteten Buchhalter, Regierungsprokurator Wühler allhier, einzuliefern, als widrignMs ihre darin gegründeten Forderungen für erloschen angesehen, und darauf keine weitere Rücksicht genommen werden soll.
?enJ"stitzbeamten wird daher anfgegeben, die öffentliche Kundmachung dieses Aus- ichreibens schleunigst zu besorgen, und die ihnen etwa zugehenden Obligationen unverzüglich an die benannte Behörde einzusenden. Cassel den 1. Juli 1815-
Kurfürstlich Hessische Regierung.