H a n Ä u e r
privilegirte Wochennachricht
kZm Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althanan.
Regierungsausschreiben.
1. Obgleich in der Verordnung Dem 16. März 1781, §. 4, bestill'unt worden ist, daß alle Privatboten, welche heimlich, oder öffentlich Briefe und Packete aufsammeln und bestellen, und damit, zu gewissen oder ungewissen Zeiten, in-und ausserhalb des Landes, von einer Stadt und Gegend zur andern ab -und zurtzsen, .gänzlich abgestellt seyn sollen, diese gesetzliche Vorschrift auch erst noch durch das Negiernngsausschreiben vom 19. September des vorigen Jahres von neuem in Erinnerung gebracht worden ist; so befassen sich doch jetzt wieder Leute damit, Briefe und Packete aus dem Lande zu dem im Felde befindlichen Kurhessischen Krregsheere zu tragen, welches aber besonders nachtheilig ist, da solche Menschen in Ansehung ihres Gewerbes nicht, wie die Post, unter dem Schutze des Staates stehen, mithin der ihnen anvcrtraueten Briefschaften und sonstige Sachen , leicht beraubt werden können.
Ueberdres ist auch, durch die kürzlich eingerichtete Feldpost, für den ordentlichen Verkehr zwischen dem Lande und beut Armeekorps , auf eine für die beteiligten Personen eben so sichere als vortheilhafte Weise, hinlänglich gesorgt worden, und es darf demzufolge nichts geduldet werden, was dieser nützlichen Einrichtung irgend zuwider wäre.