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H a n s « e r privilegirte Wochennachricht.

Im Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althanau.

Polizetverfügung.

1. Das Betreten des Paradeplatzcs, das Schwingen oder Schaukeln auf den daran befind­lichen Ketten, so wie jeder andere Schabernack und Unfug an diesen oder den Pfeilern, wird bei einer Strafe von einem Gulden und dem Ersatz des Schadens hierdurch untersagt. Hanau am 7. Juni 1815. Aus kurfürstlicher Pvlizcikommissio».

Vorladungen der Gläubiger.

1. Der hiesige Schutz - und Handclsjnde Joseph Gumberts Metzlar, hat bei unterzeichneter Gerichrssielle seine Insolvenz unter Abtretung seiner Habe an seine Gläubiger, angezeigt. Wie nun hierauf obsignirt auch inventirt worden, so werden alle diejenige, welche an genaun- ten Schuldner Forderungen zu haben vermeinen, hierdurch auf den 24ten k. M. vorgeladen, solche bei Verlust ihrer Ansprüche, entweder jn Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu liquid-,'en, auch sich auf die Güterabtretung zu erklären. Signatum Althanau den 15. 3imi 1815. . KurhesstscheGAmt Bücherthal.