H a n a « e r privilegirte Wochennach Licht.
Im Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althanav-
Donnerstag den 15. Juni 1815.
RegierungsauSschreiben.
1- Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben, auf einen Antrag der gegenwärtig Mhiee versammelten Landstande, gnädigst beschlossen, daß die heruntergesetzten westphälischen Obligat tionen unter Llt. D. von den dermaligen Besitzern derselben einem ständischen Ausschusse, um ter dem Vorsitze und der Direktion Kurfürstlicher Landtagskommission, vorgelegt werden sollen. Zur Einlieferung der Verzeichnisse der sämmtlichen Obligationen ist der äusserste Tenmn biS zum 15- Juni d. J. bestimmt worden, so daß diejenigen Inhaber, welche die Frist nicht bevor achten, alle für sie dadurch erwachsende Nachtheile sich selbst beizumessen haben.
Den Justizbeamten wird daher aufgegeben / diesen höchsten Beschluß unverzüglich zur Ms gemeinen Kenntniß zu bringen. Cassel den 8. Mai 1815.
Kurfürstlich "Hessische Regierung-