H a N a u e r
privilegirte Wochennacheicht.
13m Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althanau.
Regierungsausschreiben.
1. Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben, auf einen Antrag der gegenwärtig allbier versammelten Landstände, gnädigst beschlossen, daß die heruntergesetzten westphälischen Obligationen unter Lit. D. von den dermäligen Besitzern derselben-einem ständischen Ausschusse, unter dem Vorsitze und der Direktion kurfürstlicher Landtagskowmission, vorgelegt werden sollen. Zur Einlieferung der Verzeichnisse der sämmtlichen Obligationen ist der äusserste Termin biS zum 15. Juni d. J. bestimmt worden, so daß diejenigen Inhaber, welche die Frist nicht beobachten , alle für sie dadurch erwachsende Nachtheile sich selbst beiznmessen haben.
Den Justizbeamten wird daher aufgegeben, diesen höchsten Beschluß unverzüglich zur all- gememen Kenntniß zu bringen. Cassel den 8. Mai 1815.
Kurfürstlich Hessische Regierung.
Vorladungen der Gläubiger.
1. Die allenfallsigen Gläubiger der Wittwe des Schneidermeisters Peter Hohl, Marie Kathar rme, geb. Breidenstein, werden zur Ansehung und rechtlichen Begründung ihrer Ansprüche