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4. In'Une stille ländliche Haushaltung wird ein Mädchen gesucht /welches in Zubereitung der Speisen, Waschen, Bügeln und sonstigen häuslichen Geschäften bewande t ist, und Zeugnisse ihres W hlverhaltens vorzeigen kann. Die Redaktion sagt wo.
5. In eine Rentbe ei im Hananischen wird ein junger Mensch, der rechnen und fertig spreiz ben. auch Zeugnisse seines Wohlverhalreus vorzeigen kann, gegen annermüche W^nMngeu gesucht, und kann sogleich eintreten. Die Redaktion giebt nähere Nachricht.
Kapital, welches auszulchnen.
1. Dreihundert Gulden liegen gegen gerichtliche Hypotheck zum Auslehneu in hiesiges Land bereit. Die Redaktion sagt wo.
Kapitalien, welche gesucht werden.
Es wird dem Kapital von 12 bis 1400 fl. gegen doppelte Sicherheit zu lehnen gesucht. Die Redaktion giebt weitere Nachricht.
Bekanntmachung von verschiedenen Sachen.
1. Mittwoch den 17. Mai, Morgens früh um 9 Uhr, soll in der Demoiselle Marchaudr scheu Behausung neben der kaiserl. Post im unteren Stock eine freiwillige Vergauthung von Zinn, Kupfer, Messing, Eisen, Spiegeln, Glas- und Steinwaaren, feinem und anderem Porzellain, wobei ein Kaffeeservice mit vergoldetem Rand sich befindet, desgleichen sehr gut gehaltenen Meubeln, als: 1 Schreibsekretär, Kommoden, 2 Sophas nebst dazu gehörigen Sesseln, 2 Bettstellen, runden Nacht- und andern Tischen von Kirschbaumholz, Kommoden, Schränken, Tischen, Bettstellen, Stühle»rc. von Nußbaum-, Eichen-und Tannenholz, 1 Pendul- und 2 Schlaguhren nebst sonst verschiedenen Haushaltungsgeräthschaften, desgleichen in gutem Zustand befindlichem Bijouterie-und Iuwelienverkzeug, als: 1 kompletten Werkbrett mit 5 Sitzen, 1 Schmelzofen, 1 Ziehbank nebst dergleichen Eisen, 1 Guß, Ambos, Walze, Sperrhaken, 1 Diamanren - und Silberwaage und sonstigem kleinen Werkzeug öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung gehalten und damit die folgende Tage, Vor- und Nachmittags, fortgefahren werd».!.
2. Nachdem dahier die Anzeige, geschehen ist, daß, ohnerachtet des bestehenden Verbots, benuoch ansläudisches Salz zum Ver auf hier eingeb acht und selbst von hiesigen Handelsleu- teu anderweit verkauft werde, so wird ein solcher Handel mit ausländischen und besonders mit Orber Salz, hierdurch wiederholt und bei Vermeidung der Konfiskation desselben auch noch unter Androhung einer herrschaftlichen St afe von 10 Nthlr. nicht nur geschärftest verboten, sondern zugleich auch bekannt gemacht, daß den Thorschreibern und Polizeidienern die strengste Aufsicht anbefohlen worden sey, und daß ein jede. Denunciant neben der Verschweigung seines Namens 4 von der Strafe und dem Erlöß des konfiszieren Salzes zu erwarten habe. Hanau den 11. April 1M5. Aus Kurfürstlicher Rentkammer.
3. Mittwoch den 24tcn Mai, Vormittags 9 Uhr, wird im goldnen Kamm in der Nürn- be>'ge gasse eine W ganthung von Gold, schönen Frauenkleidern, feinen und ordinairen Spitzen, Leibgeläth, wft auch etwas Hol, werk, worunter Kommoden und ritt schöner Gias- schrank befindlich, gehalten und damit Nachmittags fortgefahren werden.