genauer
privilegirte Wochennach richt.
Im Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althanau« 4
Donnerstag den 11. Mai 1815.
Polizeiverfügung.
Nachdem der Preis des Lager- oder bittern Biers nnnmehr ebenfalls auf 4 Kreuzer pr. Maas bestimmt worden ist, so wird solches hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Hauau den 5. April 1815. Aus Kurfürstl. Polizeikommission dahier.
Vorladungen der Gläubiger.
1. Die Erben und Gläubiger der verlebten Wittwe des Schneidermeisters Ioh. Heinrich Mederich, werden hiermit auf den 25ten f, M. zur Angebung und rechtlichen Ausführung ihrer Ansprüche an den Nachlaß, bei Verlust derselben, vorgeladen. Signatum Neuhanau den 27. April 1815. Kurhessisches Stadtschultheisenamt.
2. Alle und jede, so an den ganz geringen, nur aus 5 fl. 36 kr. bestehenden Nachlaß der verlebten Wittwe des verlebten Althananer Bürgers und Schuhmachermeisters Jakob Moritz, eine Forderung zu haben vermeinen, haben sich Donnerstag den 25. Mai d. I., Vormittags