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Bekanntmachung von verschiedenen Sachen.
1. Mittwoch bett 17. Mai, Morgens früh um 9 Uhr, soll in der Demoiselle Marchand- schen Bebausniig neben bc kaiserl. P st im unteren Stock eine freiwillige Verganthung von Zinn , Kupfer/Messing, Eisen, Spiegeln , Glas- und Steinwaaren, feinem und anderem Por ellain, wobei ein Kaffeeservice mit vergoldetem Rand sich befindet, desgleichen sehr gut gehaltenen Wendeln als: 1 Schreibsekretär, Kommoden, 2 Sophas nebst dazu gehörigen Sesseln, 2 Bettsteffen, runden Nacht- und andern Tischen von Kirschbanmholr, Kommoden, Schränken, Tischen, Bertsteiieu, Stühlenrc. von Rnßbaum-, Eichen-und Tannenholz, 1 Pendul- und 2 Schlaguhren nebst sonst verschiedenen Haushaltnngsgeräthschafteu, desgleichen in gutem Zustand befindlichem Bijouterie-und Anweiierwerkzeng, als: 1 kompletten Werkbrett mit 5 Sitzen, 1 Schmelzofen, 1 Ziehbank nebst dergleichen Eisen, 1 Guß, Ambss, Walze, Sperrhaken, 1 Diamanten - und Silberwaage und sonstigem kleinen Werkzeug öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung gehalten und damit die folgende Täge, Vor - und Nachmittags, fortgefahren werden.
2. Nachdem dahier die Anzeige geschehen ist, daß, ohnerachtet des bestehenden Verbots, dennoch ausländisches Salz zum Verkauf hier eingebracht und selbst von hiesigen Handelsleuten anderweit verkauft werde, so wird ein solcher Handel mit ausländischen und besonders mit Orber Salz, hierdurch wiederholt und bei Vermeidung der Konfiskation desselben auch noch unter Androhung einer herrschaftlichen Strafe von 10 Rrhlr. nicht nur geschärftest verboten, sondern zugleich auch bekannt gemacht, daß den ThorfchreibeM und Polizeidienern die strengste Aufsicht anbefohlen worden sey, und daß ein jeder Denunciant neben der Verschweigung seines Namens f von der Strafe und dein Erlöß des konfiszirten Salzes zu erwarten habe. Hanau den 11. April 1815. § Aus Kurfürstlicher Reutkammer.
3. Künftigen Montag den 8ten d. M., Nachmittags 2 Uhr, sollen die zum Nachlaß des verstorbenen Hofkonditors Wolter gehörigen Effekten, an Gold, Silber, Kupfer, Messing, Leinen und Kleidungsstücken, Bett- und Holzwerk rc., in der Behausung des verstorbenen Professors Schröder in der Schloßgasse, gegen baare Zahlung meistbietend verkauft werden. Hanau den 29ten April 1815, Gerla ch ,
vermöge Auftrags.
4. Mittwoch den 24ten Mai, Vormittags 9 Uhr, wird im goldnen Kamm in der Nürnbergergasse eine Verganthung von Gold, schönen Frauenkleidern, feinen und ordinairen Spitzen, Leibgeräth, wie auch etwas Holzwerk, worunter Kommoden und ein schöner Glas- fchrank befindlich, gehalten und damit Nachmittags fortgefahren werden.
5. Die verwittwete Frau Doktor Eßküchen und die über das Kind erster Ehe bestellte Vormünder, Herr Negierungsrath Rieß und Herr Kriegsrath Toussaint, haben mir den Auftrag gegeben, die Ausstände des verstorbenen Herrn Doktors Eßküchen für medizinische Bemühung in dem Weg der Güte, und in deren Entstehung gerichtlich beizutreiben. Da dieselben aus mehreren Hundert, theils beträchtlichen, theils minder beträchtlichen Posten bestehen, so bediene ich mich zur Ersparung aller unnöthigen Kosten dieser öffentlichen Bekanntmachung, um die respektiven Debenten einzuladen, die Zahlung längstens binnen den nächsten sechs Wochen an mich zu bewirken. Nach Verlauf dieser Zeit bin ich verbunden, zur gerichtlichen Beitreibung zu schreiten, auf welchem Wege die nicht zu vermeidende Kosten in vielen Fällen die Hanxtsnmme überschreiten dürften. Noch bemerke ich, daß ich in der Frankfurterstrasse im französischen Waisenhaus wohnhaft bin, und zu diesem Geschäft, damit niemand einen vergebenen Weg thun möge, jeden der nächsten 6 Mittwochen von 8 bis 11 Uhr eigenst bestimmt habe. Hanau den 17. April 1815^ Der Hofgerichtsadvokät Carl.