Einzelbild herunterladen
 

H a n a u e r

privilegirte WoMnnachricht:

Donnerstag den 4. Mai 1S1S.

Polizeiverfügung.

Nachdem der Preis des Lager- oder bittern Tiers nunmehr ebenfalls auf 4 Kreuzer pr. Maas bestimmt worden ist, so wird solches hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Hanau den 5. April 1815. Aus Kurfürstl. Polizeikommission dahier.

Vorladungen der Gläubiger.

1. Die Erben und Gläubiger der verlebten Wittwe, deS Schneidermeisters Ioh. Heinrich Mederich, werden hiermit auf den 25ten k. M. zur Augebung und rechtlichen Ausführung ih­rer Ansprüche an den Nachlaß, bei Verlust derselben, vorgeladen. Signatum Neuhauan den 27, April 1815. Kurhessisches Stadtschultheisenamt.

2. Alle und jede, so an den ganz geringen, nur aus 5 fl. 36 kr. bestehenden Nachlaß der verlebten Wittwe des verlebten Althanauer Bürgers und Schuhmachermeisters Jakob Moritz, eine Forderung zu haben vermeinen, haben sich Donnerstag den 25. Mai d. I., Vormittags