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solche Mittwoch'den 26. April, Morgens 9 Uhr, in dem Hanse des SrtSfchnltheifen zu Groß, anheim liquidiren, oder den Ausschluß von der Masse gewärtigen. Dekr. Steinheim den 24. Febr. 1615. Großher-ogl. Justitzamt.
in fidem
• H e b e l l, Amtsschreiber.
Verkauf von Grundstücken.
1. Die von dem Schönfärber Anton Berfch zurückgelüssene, auf dessen Kinder vererbte, am Graben neben C ermack und in der Rosengasse neben Brand gelegene Eckbe aufung um Karr pfen genannt, welche zur Färberei eingerichtet und mit Farbkeffel, grosser Mange und grossen Böden zum Trocknen versehen ist; auch einen Brunnen hat, dessen Wasser zum Blau färben geb a rcht werden taun, soll abtheilungshalber auf Anrufen der Berschschen Kinder, Freitags den 2Lten L M., Nachmittags 3 Uhr, auf dem Neuhanauer Rathhaus an den Meistbietenden durch rief;schieben Anschlag verkauft we den, welches mit dem Hinzufügen bekannt gemacht wird, daß in dem Hause bis jetzt die Fä.berei fortbetrieben und solchergestalt die Nahrung erhalten worden sey. Sign. Neuhanau den 10. April 1815.
Kurhesssches Stadtschnltheisenamt.
2. In dem zum öffentlichen Verkauf des dem hiesigen Schutzjuden Heyum Lob, genannt Windecken, angehsigen in der hiesigen Judengasse gelegenen Wohnhauses, am 50ten März d- J. gestandenen Te min, ist niemand erschienen. Nachdem nun auf Instanz des hypothekarischen Gläubigers zu dessen Verlauf ein anderer Termin auf den 11. Mai d. I., Nachmittags 2 Uhr, ««beräumt worden ist; so werden Kauflustige eingeladen, sich alsdann in der über der Synagoge befindlichen Baustube einzufinden. Dekr. Hanau den 5. April 1815.
Ger la ch.
Vermöge Auftrags Knrfüstl. Hofgerichts.
3. Da in dem auf den offen März angesetzt gewesenen Termin zum Verkauf des Hochhausi- sehen in der Fischergasse, neben Seelig und Reich Erben gelegenen Wohnhauses keine Kauflustig gen erschienen sind, so ist auf Anrufen creditoris hypothecarii anderweitiger Termin auf den 5teu k.M- anberaumt worden, in welchem die genannte Behausung Nachmittags 3 Uhr auf dem Neuhanauer Rathhaus normalen ansgeboteir- und dem Meistbietenden zugeschlagen werden soll.. Sign. Neuhanau den 6. Aprl 1815.
Kur hessisch es Stadtschnltheisenamt.
4. Die zum Nachlaß desJohann Henrich Freund und dessen Chef an gehörigen in der Schwedengasse, neben Jakob Fischer und Wilhelm Bader gelegene beiden Wohnhäuser , sollen auf Anrufen der Erbinteressenten, Freitags den 5. k. M., Nachmittags 3 4 Uhr, auf dem Nein hanauer Rathhaus an den Meistbietenden durch richterlichen Anschlag verkauft werden, da in dem dazu auf den Alten März anberaumt gewesenen Termin keine Kauflustige erschienen sind. Sign. Neuhanau den 6. April 1815. Kurhcffisches Stadtschnltheisenamt.
5. Die zur Debitmasse des Friedrich Mutzbauer gehörige in der Schützen-asse, neben Pfälzer und Magniner gelegene Behausung soll Freitags den lÄten k. M., Nachmirtags L Uhr, auf dem Neuhanauer Rathhaus durch richterlichen Zuschlag an den Meistbietenden verkauft werden. Sign- Neuhanau den 4. April 1815. KnrMrstl- Stadtsthultbeifenamt.
6. Mist gerichtliches Anhalten der nachgelassenen Wittwe des Althauaner Bürgers und Meß- germeisters Johannes Ohl, wider den Neuhanauer Bürger und Leinenwebermeister Martin G.auling soll Donnerstag den 27ten curr., Nachmittags 3 Uhr, auf allhiesigem Rathhaus nachstehender, der von Letzterem au Erstere gerichtlich verpfändete