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Morg' Viert. Ruth.
1 1 10 Acker allda, in der Gewand Nro. 5, das Theil neben David Lammy.
1 — 16 In der Gew. Nro. 16, neben Martin Beck und Ebert, Cat. Tom. 5.
Pag. 116, •
öffentlich an den Meistbietenden verganthet werden. Dekretum Althanau den 5. Januar 1815.. Kurfürstliches Stadtschultheisenamt allda.^
5. Da in der heutigen Vergauthung der beiden nachbenannten zur Forstlaufer Bäckerschen Masse gehörige Grundstücke, als:
a) 1 Viertel 1 Ruth. Baum - und Grasgarten, in der Gewand Nro. 1, neben sich selbst und Philipp Wild.
b) 2 Morgen 32 Ruthen ditto allda, neben Johannes Flügel und der Kitizig, giebt 6 Albus 6 Heller herrschaftlichen Martinizins und 3 Aldus 6 Heller der Altstadt, Cat. Tom. 1. Pag. 1124.
kein annehmliches zur Sicherheit des hypothekarischen Gläubigers erforderliches Gebot geschehen, so wird terminus subhastationis Nefer beiden Grundstücke auf Donnerstag den 9. März d. I., Nachmittags 3 Uhr, an beräumt, wo sich die Kaufliebhaber auf allhiesigem Rathhaus einzm finden und sich das Weitere zu gewärtigen haben, indem, wenn auch in diesem Termin auf diese beiden Grundstücke kein annehmliches Gebot geschehen sollte, dieselbe dem Kapitalisten, für Kapital, Stufen und Kosten zugeschlagen und abfudizirt werden sollen. Dekretum Althanau den 16. Februar 1815. Kurfürstliches Stadtschultheisenamt allda.
6. Die zum Nachlaß des Johann Henrich Freund und dessen Ehefrau gehörigen in der Schwedengasse, neben Jakob Fischer und Wilhelm Bader gelegenen beiden Wohnhäuser, sollen auf Anrufen der Erbinteressenten Freitags den 31ten dieses Monats, Nachmittags 3 Uhr, auf dem Neuhanauer Rathhaus an den Meistbietenden durch richterlichen Zuschlag verkauft werden. Dekr. Neuhanau den 2. März 1815.
Kurhessisches Stadtschultheisenamt.
7. Die in den Nummern 6. 7. u. 8. angekündigte Verganthung des in der Fischergasse neben Selig und Reich Erben gelegenen Hochhausschen Hauses, kann auf Charfreitag den 24ten curr., wegen dieses Festes, nicht—sondern erst den 31ten l. M., Nachmittags 3 z Uhr, vorgenommen werden, welches hiermit bekannt gemacht wird. Neuhanau den 6. März 1815.
Kurhessisches Stadtschultheisenamt.
8. Die der Frau Hofrath Hettler zugehörige Behausung in der Langeugasse, neben Schuhmacher David Lochmann und Schneidermeister Greber gelegen, soll Freitags den 28ten k. M., Nachmittags 3 z Uhr , auf dem Neuhanauer Rathhaus an den Meistbietenden durch richterlichen Zuschlag verkauft werden. Signatum Neuhanau den 3. März 1815.
Kurhessisches Stadtschultheisenmt.
9. AnfAurufeu der Kirchenbaukassendepntation, gegen Johannes Rhein, modo Egidius Rom cier Wittwe, soll das ersterer verpfäudete in der Lothringergasse, neben Nikolaus Gutmann gelegene Wohnhaus, Freitags den 28ten k. M-, Nachmittags 3 Uhr, auf dem Neuhanauer Nachhalls an den Meistbietenden durch richterlichen Zuschlag verkauft werden. Sign. Nenr Hanau den 3. März 1815. Kurhessisches Stadtschultheisenamt.
Verpacht- und VererbleLhungen.
1. Da in dem unterm 4- März d. I. anberaumten Termin zu Verpachtung von
21 Morgen 2 Viertel 35 Ruthe» Wiesen oder der sogenannte Pulvergarten hinter der Sandelmühle, diesseits der Kinzig, ferner