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H a n a u e r

privilegirte Wochennachricht.

Im Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althanax.

Donnerstag den 26. Januar 1815,

Regierungsausschreiben.

1. Die zur Verpflegung der durch die hiesige Stadt aus der Kriegsgefangenschaft in ihr Vaterland zuruckkehreuden Franzosen, zu Vermeidung ihrer Einquartierung in Privathäuser, in Gemasheit der unter dem 5. Dezember v. J. erlassenen Bekanntmachung, erhobene Gelder sind nicht nur bereits zu diesem Behilf vewendet, sondern es sind auch noch verschiedene durch diese Verpflegung entstandene Kosten zu bezahlen.

Da sowohl hierdurch als durch den fortwährenden Durchzng von dergleichen K iegsge- fangenen, die Wiederholung der am 5ten v. M. ausgeschriebenen Gelderhebung nöthig ge­worden ; so wid solches hierdurch mit dem Anfirgen bekannt gemacht, daß ein. jeder hiesiger Einwohner, welcher mit einem Viertelmann oder höher im EingnartierungsansaH stehet, sei­nen zn den erwähnten Verpflegungskosten zu leistenden Beitrag binnen 8 Tagen an die hiesige Einquartierungskommission, bei Vermeidung der Exekution, zu erlegen haben. Ha -au den 23. Januar 1815. Kurhessische Regierung daselbst.