M H a n a u e r
privilegirte Wochennachricht.
Im Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althanan.
Polizeiverfügungen.
1. Kurfürstlicher Polizeikommission kommen häufige Klagen zu Gehör, daß die hiesigen Metz- -er sich weder an die bestehende Fleischtaxen, noch an die sonstigen ihr Handwerk betreffenden polizeilichen Vorschriften binden wollten.
So nachdrücklich man alle Polizeiverfügungen aufrecht zu erhalten wissen wird, eben so wenig eignen sich jedoch solche in der Allgemeinheit und ohne Benennung der Kontravenien- ten geführte Beschwerden zur Ausforschung der Thäter und folglich auch nicht zum Mittel, besagten Uebel abzuhelfen.
Dieses kann nur dann geschehen, wenn jede hierher gehörende Beschwerde mit Benem nung des Metzgers, den sie trifft, der Behörde jur rechtlichen Verfügung angezeigt wird.
Indem daher Kurfürstliche Polizeikommission die hiesigen Einwohner zu solchen spezielle« Anzeigen, statt der unnützen allgemeinen Klagen auffordert, warnet sie zugleich das Metzger- Handwerk, durch Uebertretung irgend einer polizeilichen Anordnung, sich einer harten Bestrar fww au-zusetzen. Hanau am 18. November 1814. Aus Kurfürstl. Polizeikommission.