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2. Auf gerichtliches Ansuchen des Administrators des reformirten hiesigen Allmoseukastens, wider die nachgelassenen Erben der verlebten Andreas Nanchischen Ehelentc aHbier, soll Don­nerstag den 10. November d. I., Nachmittags 3 Uhr, auf allhiesigem Nathhans das von letzteren an ersteren gerichtlich verpfändete, in . hiesiger Altstadt gelegene Wohnhaus, bei der grossen Kirche, neben Fuhrmann Knäufe Wittib und Martin Fries, Cat. Tom, 2. pag. 700 öffentlich an dem Meistbietenden verganthet werden. Dekr. Althanau, den 20. Okt. 1814:

Kurhessisches Stadtschultheisenamt allda.

3. Auf Anrufen der Vormünder über die Gouzeschen Kinder, soll das zum Nachlaß des Lichterfabrikantens Joh. Heinrich Gou-e gehörige, in der Leimengasse neben Elisabeth Metzger und Andreas Weis gelegene Wohnhaus, Freitags den 4ten k. M., Nachmittags 54 Uhr, auf dem Neuhanauer Nathhans an den Meistbietenden durch richterlichen Zuschlag verkauft wer­den. Signatum Neuhanau den 3ten Oktober 1814.

Kurhessisches Stadtschultheisenamt.

4. Da sich in dem heutigen Verganthungstermine, das zur Verlassenschaft des Handels­manns Johann Dangers gehörigen Ackers ad 1 Viertel 13 Ruthen im Nürnberfeld diesseits der Kinzig, so gnädigster Herrschaft zur loten Garbe zehndbar in der Gewand Nro. 43. neben Peter Günthers Tochter und der Präsenz, keine Kanfliebhaber vorgefunden, so wird hierdurch zur öffentlichen Verganthung dieses Ackers anderweitiger Termin auf Donnerstag den 27teil dieses anberaumt, wo sich die Kaufliebhaber Nachmittags 3 Uhr, auf allhiesigem Rathhaus einzufinden, und das Weitere zu gewärtigen haben. Dekretum Althanau den 6ten Oktober 1814. Kurhessisches Stadtschultheisenamt allda.

5. Die Behausung in der Rosengasse, neben Sattler Hafner und Seiler Lotz, soll auf Anrufen der Gunkelischen Erben, Freitags, den Uten künft. M., Nachmittags 3 Uhr, auf dem Neuhanauer Rathhanse an den Meistbietenden, durch richterlichen Zuschlag verkauft werden. Sign. Neuhanau, den 15. Okt. 1814.

Kurhessisches Stadtschultheisenamt allda.

6. Da sich in dem heutigen Verganthungstermine des zur Verlassenschaft des Althanau er Bürgers Christoph Wilhelm und dessen auch verlebten Ehefrau gehörige, in der Altstadt gelegene Wohnhaus, am engen Gäßcheu neben Bäckermeister Kohl und dem gemeinen Gäß- chen, keine Kaufliebhaber eingefnnben; so. wird auf Ansuchen der Wilhelmschen Kinder Vormünder alias term. zur Verganthung dieses Hauses auf Donnerstag den 20ten curr. am -beräumt, wo sich die Kaufliebhaber Nachmittags 3 Uhr, auf allhiesigem Nathhans einsinden und das Weitere gewärtigen können. Dekretum Althanau den 6ten Oktober 1814.

Kurhessisches Stadtschultheisenamt allda.

7. In Sachen der Kinder und Erben des verstorbenen Herrn Burgerkapitams Bein in Neuhanau, wider den Althananer Bürger und Gärtner Johannes Poock und dessen Ehefrau gerichtliche Hypotheksschuld betreffend, soll Donnerstag den 8ten Dezember d. I., Nachmit­tags 3 Uhr, auf allhiesigem Rathhaus die von letzteren an erstere gerichtlich verpfändete Im­mobilien, als:

a) ein Wohnhaus im Sandgäßchen neben Johannes Ihm und Friedrich Wörner,

b) 2 Viertel 29z Ruthen Acker im Neuenfeld, so gnädigster Herrschaft zehndbar in der Gewand Nro. 13. neben Kasimir Klaub- und Schwarz Cat. Tom. III. pag. 1155 et 1156, öffentlich an den Meistbietenden verganthet werden. Dekretum Althanau den 15ten September 1814. Kurhessisches Stadtschultheisenamt allda.

8. Nachdem der unter dem 4ten August d. I-, in Sachen des Althanauer Bürgers und Dierbrauermeisters Klingel und dessen Ehefrau, eine geborne Obicker, wider die Ecbeu des Althauaner Bürgers und Fuhrmanns Konrad Holzapfel auf den 13ten curr. anberaumte