H a n a u e r
privilegirte Wochennachricht.
Im'Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althanan.
Donnerstag den 27. Oktober 1814,
Polizeiverfügnngen.
1. Ungeachtet die Polizeiordnnng von 1790
I. in Ansehung des in die Stadt zum Verkauf gebracht werdenden Brennholzes, daß solches auf die dazu bestimmten Marktplätze angefahren und allda verkauft, dahingegen aller Ankauf besagten Holzes vor den Thoren wie in den Straffen, bei Strafe der Konfiskation und resp, des Betrags des Geldes, verboten seyn solle und
II. in Ansehung der Lebensmitteln, als: Butter, Eier, Obst, Gemus u. s. w.
daß 1) die mit dergleichen auf Marktäge zur Marktzeit (welche vom frühen Morgen au, bis 12 Uhr Mittags dauert) vom Lande in die Stadt kommenden Leute, auf keine Weise vom Markt abgelenkt werden sollen, mithin denselben weder vor die Thore entgegen gegangen, noch auf den Strassen, noch in den Häusern irgend eine Marktfeilschaft abgekauft werden, sondern ein jeder sein Vcdürfnß zur Marktzeit nirgends anders als auf dem Markt kan-
deser Einkauf aber 2) denjenigen, welche mit Marktfeilschaften Handelsverkehr treiben, zur Marktzeit nicht früher als im Sommer nach 10 Uhr, und im Winter nach 11 Uhr Nie-