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H a na u e r privilegirte Wochennachricht.

Im Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althanan.

Donnerstag den 6. Oktober 1814.

Polizeiverfügung.

1. Auf geschehene Anzeige über willkührlich sich erlaubte Taxen der Holzmesser und Holz- hauer, wird die vorhin bestandene Verordnung dahin erneuert, daß für Meßgeld vou einem Stecken Hol; 4 kr., für Sag - und Hauerlohn 18 kr. für eine Klafter Magazin - oder ande­res Holz von gewöhnlicher Länge und Stärke 40 kr. und für zweimaliges Sägen und Hauen | mehr vorläufig regulirt und vestgefetzt wird. Dir Kontravenienten werden mit 3 fl. Strafe angesehen werden, welches zur allgemeinen Wissenschaft und Nachachtung bekannt gemacht wird. Dekr. Hanau den 14. Sept. 1814.

Kurhesssche Polizeikommission daselbst.

^Vorladung der Gläubiger.

3. Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des verstorbenen Seidensirumpfwebers Peter Kühn und dessen gleichfalls verstorbenen Wittwe Forderlmgen zu haben glauben, sollen solche in dem