H a n a u e e
privilegirte Wochennachricht.
Im Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althanau.
P o l i z e i v e r f ü g u n g.
1. Auf geschehene Anzeige über willkührlich sich erlanbte Taxen der Holzmesser und Holzhauer, wird die vorhin bestandene Verordnung dahin erneuert, daß für Meßgeld von einem Stecken Holz 4 kr., für Sag - und Haneckohn 13 kr. für eine Klafter Magazin - oder anderes Holz von gewöhnlicher Länge nud Stärke 40 kr. und für zweimaliges Sägen und Hauen | mehr vorläufig regulirt und vestgesetzt wird. Die Kontravenienten werden mit 5 fl. Strafe angesehen werden, welches zur allgemeinen Wissenschaft und Nachachtüng bekannt gemacht i»ird. Dekr. Hanau den 14. Sept. 1314.
Kurhesssche Pololizeikommiffivn daselbst.
Vorladung der Gläubiger.
' 1. Es werben hierdurch alle diejenigen, welche an den Nachlaß des hiesigen Bürgers und Handelsmanns Johann David Welsch Forderungen zu machen haben, aufgefordert, solche