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H a n au e r

privilegirte Wochennachricht.

Jm Verlage unb 511m Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althanan.

Donnerstag den 22. September 1314

P 0 l i z e i v e r f ü g u n g.

1. Auf geschehene Anzeige über willkührlich sich erlarrbte Taxen der Holzmesser und Holz,- Hauer , wird die vorhin bestände ie Verordnung dahin erneuert , daß für Meßgeld von einem Stecken Holz 4kr., für Säg- und Hanerlohn 18 fr. für eine Klafter Magann- oder a.-der res Holz von gewöhnlicher Länge nud Stärke 40 kr. und für zweimaliges Sägen und Hauen ^ mehr vorläufig regulirt und vestgesetzt wird. Die Kontravenieuten werden mit 3 fl. St afe angesehen werden, welches zur allgemeinen Wissenschaft und Nachachtung besannt gemacht wird. Dekr. Hanau den 14. Sept. 1814.

Kurhessische Pololizeikommission daselbst.

Vorladung der Gläubiger.

1. Es werden hierdurch alle diejenigen, welche an den Nachlaß des hiesigen Bürgers und Handelsmanns Johann Daniel Welsch FordeNrngen zu machen haben, aufgefordert, solche'