H a n a u e r
privilegirte Wochennachricht.
Im Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althanau.
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Vorladung der Gläubiger.
1. Es werden hierdurch alle diejenigen, welche an den Nachlaß des hiesigen Bürgers und Handelsmanns Johann Daniel Welsch Forderungen zu machen haben, aufgefordert, solche in dem auf den Men k. M. anberaumten peremtorischen Termin bei unterzeichneter Gerichtsr stelle anzuzeigen und rechtsgebührend zu begründen. Sign. Neuhanan den 8. Sept. 1814.
Kurhessisches Stadtschultheisenamt.
2. Der Seidensirumpfweber Philipp Schmuderer und dessen Ehefrau sind kurz hintereinander und zwar diese zuletzt in ihrem Geburtsorte Eichen verstorben, und nachdem nunmehr deren Nacklaß inventirt ist, für nöthig befunden worden, alle diejenigen, welche an der genannten Eheleute Nachlaß aus irgend einem Rechtsgrund Forderungen zu haben glauben, Donnerstag den 26ren k. M. vorzuladen, um solche in diesem Termin bei Verlust best zu begründen- DelH Neuhanan den 9, Sept. 1814.
Kurhessisches Stadtschultheisenamt.