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H a n a u e r

privilegirte Wochennachricht.

Im Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Althanau.

Donnerstag den 28. Juli 1814.

Vorladung der Gläubiger.

1. Alle diejenige , welche an den Nachlaß des mit seiner Ehefrau verstorbenen hiesigen Bürgers und Schreinermeisters Heinrich Dittmer, Forderungen zu machen berechtigt sind, wer- den hierdurch aufgefordert, solch- in dem auf den 28ten d. M. eingesetzten yercmtc rissen Ter- min anznzeigen, und rechtserforderlich zu begründen. Sign. Nenhanau den 8. Juli 1814.

Kurhessisches Stadtschultheisenamt.

2. Wer an den Nachlaß des verlebten Unterthans und Bäckermeisters auch Wirths, Joh. Philipp Meerbot und dessen verstorbenen Ehefrau, eine geborne Kegelmann, im WirtbshauS zum Schiffchen genannt zu Kesselstadt, eine Forderung zu haben glaubt, hat solche Freitag den 29teu dieses, Vormittags 9 Uhr, bei Amt auf allhiefigem Rathhaus zu Protokoll anzu- -^igen, und wird hierdurch ausdrücklich mit bekannt gemacht, daß nach diesem keine weitere Forderungen angenommen und die sich nicht gemeldete Kreditores weiter nicht gehört, sondern von dieser Masse abgewiesen werden sotten. Dekr. Hanau den 8. Juli 1814.

Kurhessisches Amt Bücherthal allda.