H a n a u e r
privilegirte Woche nnachricht.
Im Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Atthanau.
Vorladung der Gläubiger.
1. Alle diejenige, welche an den Nachlaß des mit seiner Ehefrau verstorbenen hießen Bürgers und Schreinermeisters Heinrich Dittmer, Forderungen zu machen berechtigt sind, werden hierdurch aufgefordert, solche in dem auf den 26ten d. M. angesetzten peremtorischen Termin anzuzeige», und rechtserforderlich zu begründen. Sign. Neuhanau den 8. Juli 1814.
Kurhessisches Stadtschultheisenamt.
2. Wer an den Nachlaß des verlebten Unterthans und Bäckermeisters auch Wirchs, Joh. Philipp Meerbot und dessen verstorbenen Ehefrau, eine geborne Kegelmann, im Wirthshaus ium Schiffchen genannt zu Kesselstadt, eine Forderung zu haben glaubt, hat solche Freitag den 29teti dieses, Vormittags 9 Uhr, bei Amt auf allhiesigem Rathhaus zu Protokoll anzm ^igen, «ud wird hierdurch ausdrücklich mit bekannt gemacht, daß nach diesem keine weitere Forderungen angenommen und die sich nicht gemeldete Kreditores weiter nicht gehört, sonder« -on dieser Masse abgewiesen werden sollen» Aekr. Hanau den 8. Juli 1814,
Knrhessischrs Amt Bücherthal allda.