H a n a u e r
privilegirte Wochennachricht.
Am Verlage und znm Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Anhanan.
Donnerstag den 26. Mai 1314.
Polizeiverfügung,
1. Wegen der in der umliegenden Gegend ebenfalls so sehr geherrschten epidemischen Krankheiten, und um von da eine abe malige Verbreitung.des endemischen Fieberstoffs zu verhüten, . wird hierdurch vor der Hand und bis auf weitere Verordnung alles Einbringen von alten Kleidungsstücken , alten wollenen, baumwollenen und leinenen Effekten, bei Strafe der Konfiskation tmb Vernichtung derselben, verboten; für jeden Kontravenienten wird ausserdem noch auf eine lf4 jährige Untersagung der Gcwerbstrcibung anget agen werden. Dekr. Hanau den 5. Mai 1814. Aus Knrhessi scher Polizeikommission daselbst.
Vorladung der Gläubiger.
1. Wer an den Nachlaß der Wittwe des Sciderrstrum, fwebers Georg Hacker, Margarethe geb. Jung, Erb- oder sonstige Ansprüche zu haben sich berechtigt glaubt, hat solche in de auf den 23ten k. M. auberaumten peremtrischeu Tagefahrt anmgeben, und rechtserfo derlrch zu hegründen. Dekr. Neuhanau den 16. Mai 1614. Kmhessisches Stadrschulkheisenamt.