H a N a U e r prlvtleglrte W o ch e n n a ch r i ch t.
Im Verlage und zum Besten des evangel. reform. Waisenhauses in Anhanau.
Donnerstag den 14. April 1814.
Regierungsausschreiben.
Die Bezahlung der auf Verfügung der ehemaligen hiesigen Präfektur erhobenen Fourage« gelder ist von mehreren hiesigen Einwohnern in dem irrigen Wahn verweigert worden, als ob sie durch die erfolgte Wiedcrcintretung der Knrhessischen Verfassung unnöthig geworden
Da jedoch dieses Ereigniß auf die hier befragte städtische Abgabe nicht den geringsten Eim fluß hat, dre Beitreibung der Rückstände vielmehr noch immer nöthig, und selbst wegen der hierauf kontrahirten Schulden sehr eilig ist, so erwartet man, daß alle, welche noch Fourage- Selb bis Ende des vorigen Jahres schuldig sind, solches binnen 8 Tagen unfehlbar an den Stadtrentmeister Tag be-ahlen, oder die nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist unfehlbar erfost «ende Exekution sich selbst zuschreiben werden. Hanan den 22ten März 1814.
Kurhessische Regierung daselbst.
Ediktalvorladungen.
1. Da der Althanauer Bü'gerund Fuhrmann Michael Knies und dessen Ehefrau, eine ge- dvmr Bey und deren einziger Sohn mit Tod abgegangen, so werden diejenige, so auf de-