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gefördert, Freitags den b. Mai l. J. sich vor hiesigem Amt zu melden, zu legitimsten, und das Vermögen in Empfang zu nehmen, andernfalles zu gewärtigen, daß solches den sich dazu meldenden «Lchste»» Verwandten werde verabfolgt werden.. Bergen den 11. März 1814.

Kirr hessisch es Amt daselbst.

U s c n e r.

Vorladung der Gläubiger.

1. Die Erben des ohnläügst verstorbenen Kässamachers Peter Herbst werden hierdurch pcrem- torisch vorgeladen, um in dem auf den 2tm k. M. anberanmten Termin ihre Erbrechte bei Verlust derselben auszuführen. Dekr. Neuhanau den 5. März 1814.

' Kurfürst!. Stadtschultheisenamt.

2. Wer an den Nachlaß des Seidenwcbers und HcfcnhäuDlers Konrad Schnch Erb - oder sonstige Ansprüche zu machen sich berechtigt, hält, hat solche in dem auf Samstag den Uten k. M. vestgefetzten Termin bei Verirrst derselben, anzuzsigen und rechtsgebührend zu begründen. Dekr.. Neuhanau den 1. März 1814. Kurfürst!. Stadtschultheisenamt.

3. AlleMb jede, die an den sehr geringen Nachlaß des verlebten Althanauer Bürgers und FuhrmanD Michael Knies und dessen Ehefrau, eine Forderung zu haben vermeinen', werden hierdurch vorgeladen, ihre etwa zu fordern habende Forderungen Donnerstag den 21kh April d. J., Vormittags 10 Uhr, bei unterzeichneter Gerichtsstelle zu Protokoll anzuzeigen, widrft genfalls sie nach diesem nicht weiter gehört werden können.. Dekretum Althanau den 17tcn März _1814.: , Kurhessisches Stadtschultheisenamt da hier.

4. Sowohl das Gericht als die nächsten Anveewarrdten des verlebten Airbananer Bürgers und DicrbranerMcistersWilhelm Leipold u. dessen ebenwvhl.verstorbenen Ehefrau Katharin«, eine gcbvrne- Dhl, von hier, haben den Pässivschuldcnznstand der verlebten Wilhelm Leipvldischcn Ehelente zu wissen nöthig. Alle und jede, so an den Nachlaß der verlebten Wilhelm Leipoldischen Eheleiste -eine gegründete Forderung zu haben vermeinen, werden dahero hierdurch vorgeladen , um sich bei »uterzeichneter Gerichtsstelle Donnerstag bett Site« d., Vormittags 16 Uhr, entweder in Person, oder durch genugsam Bevollmächtigte zu melden, ihre Forderungen zu. Protokoll am ^zeigen, widrigen Falls sie nach diesem damit weiter nicht gehöret werden. Dekretum Altha- «an den 17ten> März 1814.. Kurhessisches Stadtschultheisenamt dahin- -

5. Die Kinder des verstorbenen. Bürgers und MMermeissers Henrich Zrpf in Schiüchrern haben vor. unterzeichnetem Amt erklärt, diesen ihren Vater nicht beerben, vielmehr dessen Nachlaß seinen Gläubigern abrreten zu wosten. Aus dieser Erklärung ist nun eine Insuffienz des Vermögens zu. deren Befriedigung zu vermuthen; es werden daher alle und jede bekannte und unbekannte Gläubiger des gedachten Henrich Zipf hiermit vorgeladen, so gewiß in termino auf den 6. April d.I. bestimmt, Morgens 9. Uhr, auf dem Rathhans in Schlächtern zu er­scheinen ,. ihre Forderungen zu Protokoll zu geben, und so viel möglich zu beurkunden/ so ge­wiß sie anffer'dem von diesem Verfahren ausgeschlossen, die Masse, so weit sie anreichend ist, unre.r die sich meldenden Kreditoren, »ertheilt werden soll.. Dekr.. Steinau den 28. Febr. 181%

., „ . Kurhesssches Iustizamt daselbst.

Verkauf vorr Grundstücken.

1. Auf Anhalten des Herrn Pfarrers Brandt zu Dischofsheim, gegen des Invaliden Blauert Wittwe, soll deren in der Hospitalgasse, neben den Gnstinschen Geschwistern und Jakob Frie- derich Fesselmeyer gelegene Ersterem unterpfändlich vetschriebene Behausung, Freitag den 22»n