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gefordert, Freitags den 6. Mai !. A. sich vor hiesigem Amt zu melden , zu legitimsten/ und das Vermögen in Empfang zu nehmen, andernfalles zu gewärtigen- daß solches den sich dazu meidenden nächsten Verwandten werde verabfolgt werden. Bergen den 11. März 1814.

Kur hessisch es Amt daselbst.

U sen e r.

, p Vorladung der Gläubiger.

' 1. Nachdem der ehemalige Hofbeständer Martin May ohnlängst basier mit Hinterlassung'! ei­nes Testaments verstorben, und nunmehr zur Eröffnung und Publikation dieser letzW Willens- Verordnung Termin auf den 28tetrl. M. angeseßt worden; so werden alle diejenigen, welche sich dabei imeressät glauben, zu jener Gerichtshandlung vorgeladeu, um solcher in Person oder, durch einen Bevollmächtigten beizuwohnen. Neuhanau den 5. März 1814.

Kursnrßl. StadtschulHÄsenamt.

2. Die Erben des ohnlängst verstorbenen Kaffamachers Peter Herbst werden hierdurch perom- torisch vorgeladen, um in dem auf den Äcn k. M. auberaumten Termin ihre Erbrechte bei Verlust derselben ^^^^u^^^^^«. Dekr. Neuhanau den 5. März 1814.

Kurfürst!. Stadtschultheisenamt.

3. Wer an den Nachlaß des Seidenwebers und Hefenhäudlers Konrad Schuch Erb - oder sonstige Ansprüche zu machen sich berechtigt hält, hat solche in dem auf Samstag den Vten k. M. vcstgesetzten Termin bei Verlust derselben anzuzeigen und rechtsgebührend zu begründen.

Decr. Neuhanau den 1. März 1814. " Kurfürst!. Stadtschuktheiseuamt.

4. Alle und jede, die an den sehr geringen Nachlaß des verlebten,Althanauer Bürgers und Fuhrmanns Michael Knies und dessen Ehefrau eine Forderung zu haben vermeinen, MÜM hierdurch vorgeladeu, ihre etwa zu fordern habende Forderungen Donncrstag den 21 ton April d. I., Vormittags 10 Uhrh bei unterzeichneter Gerichtsstelle zu Protokoll anzuzeigen, widri­genfalls sie nach diesem nicht weiter gehört werden können. Dekretum Althauan den I7tcn März 1814. Kurhessisches Stadtschultheisenamt dahier.

5. Sowohl das Gericht als die nächsten Anverwandten des verlebten Althanauer Bürgers und Dierbranermeisters Wilhelm Lechold u. dessen eben wohl verstorbenen Ehefrau Katharine, eine geborue Ohl, von hier, haben den Passivschuldeuzustand der verlebten Wilhelm Leipoldifchen Eheleute p wisse» nöthig. Alle und jede, so an den Nachlaß der verlobten Wilhelm Leipoldischen Eheleute eine gegründete Forderung zu haben vermeinen, werden daher» hierdurch vorgeladen, um sich bei unterzeichneter Gerichtsstelle Donnerstag den Alten d., Vormittags 10 Uhr, entweder in Person, oder bincß genugsam Bevollmächtigte zu melden, ihre Forderungen zu Protokoll an- zureigen, widrigen Falls sie nach diesem damit weiter nicht gehöret werden. Dekretum Altha- irau den I7ten März 1814. Kurhessisches Stadtschultheisenamt dahier

6. Die Kinder des verstorbenen Bürgers und Metzgernwisters Henrich Zipf in Schlilchrem haben vor unterzeichnetem Amt erklärt, diesen ihren Vater nicht beerben, vielmehr dessen Nachlaß seinen Gläubigern abtreten z» wollen. Aus dieser Erklärung ist nun eine Insuffieuz Des Vermögens zu deren. Befriedigung zu vermuthen; es werden daher alle und jede bekannte und unbekannte Gläubiger des gedachten Henrich Zipf hiermit vorgeladeu, so gewiß in teimmo auf den 6. April d. I. bestimmt ; Morgens 9 Uhr, auf dem Rathhans in Schlüchtern zu er­scheinen, ihre Förde. ringen zu Protokoll zu geben, und so viel möglich zu beuxtunhen, so ge- wi> sie außerdem von diesem Verfahren ausgeschlossen, die Masse, so weil sie anreichend ist, merjbie sich meldenden Kreditoren vertheilt werden soll. Dekr. Steinau den 28. Febr. 1814,

Kurhessisches Justizarnr daselbst.