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F'eitag den 6. Mai l. J. harter vor Amt z» erscheinen, und dieses Vermögen in Emvfang zu nehmen, andern Falles zu gewärtigen, daß es der Schwester gegen Kaution "werde verabfolgt werden. Bergen den 6. März 1814. Kurhess-sches Hüt daselbst.

U s e n e r.

Vorladung der Gläubiger.

1. Nachdem der ehemalige Hofbeständer Martin May ohn längst basier mit Hinterlassung ei­nes Testaments verstorben, und nunmehr zur Eröffnung und Publikation dieser letzten Willens/ Verordnung Termin auf den 2Lten l. M. angcsetzt worden; so werden alle diejenigen, welche sich daber intereMt glauben, zu jener Gerichtshandlung vorgeladen, um solcher in Person vder durch einen Bevollmächtigten beizuwohnen. Neuhanau den 5. März 1814.

Kurfürstl. StadtMliltheisanamt.

2. Die Erben des ohnlängst verstorbenen Kaffamachers Peter Herbst werden hierdurch xerem- torisch vdrgeladeu, um tu dem auf de»r 2teu k. M. anberaumten Termin ihre Erbrechte bei Verlust derselben auszuführen. Dekr. Neuhanau den 5. März 1814.

Kurfürstl. Stadtschultherfenamt,

5. Wer an den Nachlaß des Scidellwebers und Hefenhäudlers Konrad Schuch Erb - oder sonstige Ansprüche zu machen sich berechtigt hält, hat solche in dem auf Samstag den 9ten k. M. vestgesetzten Termin bei Verlust derselben anzuzeigen und rechtsgebührend zu begründen.

Deir. Neuhanau den 1. MM 1814. Kurfürst!. Stadtschultheisenamt.

4. Es werden hiermit alle diejenigen, welche an den Nachlaß des ohnlängst verstorbenen hiesigen Bürgers und Garkochs Andreas Zwirnemann aus irgend einem Nechtsgrunde Erb- oder son­stige Ansprüche ;u haben vermeinen, vorgeladen, solche bei DerlM derselben in dem auf den 26ren d. M., Vormittags 10 Uhr bestimmten Termin bei unterzeichneter Behörde anzuzeigen «nd rechtsgebührend zu begründen. Dekr. Neuhanau den 10. Februar 1814.

(L. S.) Kurfürstl. Stadtschultheisenamt.

Veokarlf von Grundstücken.

1. Auf Anrufen der Erben der Wittwe des Schreinermeisters Wilhelm Engelhard, soll die zu deren Verlassenschüft gehörige in der Altengasse neben Huthfabrikauten Beck und in der Stein- Heimergasse neben Schreinermersters Abraham Menger Wittwe gelegene Eckbehansnug, Frei-, tags den 1. April, Nachmittags um 5 Uhr, öffentlich an den Meisibiethenveu durch richterli­chen Zuschlag verkauft werden. Dekr. Neuhanau den 23. Februar 1814. W

(L. S.) Kurfürstl. Stadtschultheisenamt.

2. Auf Anrufen der Mätherischen Erben soll die zum Nachlaß des Küfers Georg Mather Kehörige in der Nebengasse neben Georg Friedrich Düfais und Heinrich Wilhelm Müller geler gei:e Behausung, F ei tags den 1ten f. M., Nachmittags 4 Uhr, öffentlich an den Meisibie- scuden durch richterlichen Zuschlag verkauft werden. Dekr. Neuhanau den 3. März 1814.

Kurfürstl. Stadtschultheisenamt.

3. Auf Anrufen der Erben des Bäckermeisters Johann Georg Göbel soll das zu dessen Nachlaß gehörige in der Langengasse neben Wittwe Schröder und Handelsmann Neidig ge­legene Wohn- und Backhaus, Freitags, den 1. April, Nachmittags 3 1(2 Uhr, öffentlich an den Meistbietenden durch richterlichen Zuschlag verkauft werden. Dekr. Neuhanau den 14« März 1814. Kurfürstl. Stadtschultheisenamt,