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6. ES werden hiermit'alle diejenigen, welche an den Nachlaß des ohnlängst verstorbenen Hir. siaen Bürgers' und Garkochs Andreas Kwirnemann aus irgend einem Rechisgrunbe Erb- .oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen , vorgeladen, solche bei Verlust derselben in dem auf den Löten k. M., VormittggS 10 Uhr, bestimmten Termin bei Unterzeichneter Behörde anzu- zeigen and rechtögebührend zu begründen. Dekr. Neuhauau den 10. Februar 1814.

(L. Sj Kurfürst!. Stadtschultheksmirmt.

Verkauf von Grundstücken.

j. Auf Anrufen der Erben der Wittwe des SchreinermeisterS Wilhelm Engelhard, soll die zu deren Verlassenschaft gehörige in der Altengasse, neben dem Hutfabrikanten Beck und in der- Steinheimergasse neben SchrernermeisterS Abraham Mengers Wittwe gelegene Eckbehausung, Freitags den 1. April,,Nachmittags 5 Uhr, öffentlich an den Meistbietenden durch richterlichen Zuschlag verkauft werden. Dekr. Neuhanau den 23- Februar 1814.

(L. 8.) Kurfürst!. Stabtschultheisenamt.

2. Ein wohlgelegenes Haus in der Altstadt nebst einem Acker ist aus der Hand zu verkaufen.

Verpacht - und Vererbleihungen-

1- Da der Bestand des herrschaftlichen Vorwerks zu Brandenstein dermalenuvseberauf 6 oder mehrere Jahre Donnerstag den IGten künftigen Monats März öffentlich ausgeboten werden soll ; so wird solches des Endes hiermit bekannt gemacht, damit diejenige, welche dieses Vorwerk zu pachten Lust haben, sich in dem bestimmten Termin, Vormittags 10 Uhr, bei hiesig kurfürstli­cher Rentkammer einfinden und ihr Gebot thun, zuvor auch" allenfalls diesen Hof in Augen­schein nehmen und wegen der Pachtbedingungen Erkundigung einziehen können, wobei j-edoch zugleich unverhalten bleibt, daß Niemand bei der Ausbietung zügelnsten wird, der nicht wegen, seines bisherigen Wohlverhaltens, erlangter Erfahrung in der Landwirthfchaft, und daß er eine, hinlängliche Kaution auf eine annehmliche Art zu stellen im Stande feye, begtaubte Beschei­nigung seiner Obrigkeit beibringen kann. Die Zugehörungen dieses Hofes bestehen übrigens ausser denen^ dabei befindlichen Wohn - und andern Haushaltungsgebäuen, vollständigen herr­schaftlichen Znbenkariol an Vieh, Schiff und Geschirr, ausgestellten und besaamten Ländereien, der hergebrachten Huben, der mastgeldfreien Betreibung einer gewissen Anzahl Schweine, so­dann einer gewissen Quantität KläMrholz in folgenden, als:

Morg. Vrtl. Ruth. Schuh. An stellbarer Länderei — — —. 199 1 1t — — Wiesen — — — — 141 1 35 2 — Gärten — — — — 1 2 5 4 — Hudweiden — — — — 36 — 10 7 und der ^chäfereigerechtigkeit zu 200 -bis 4OO Stück. Hanau den 8. Februar 1814. Kurhessische Rentkammer.

2. Da der Bestand des herrschaftlichen Vorwerks zu Neuengronau , von Pekritag des laufenden Zahrs an auf weitere 6 Jahre , Donnerstag den 17ten nächstkünftigen Monats März öffentlich ausgeboten werden soll; so wird solches des Endes hiermit bekannt gemacht, damit diejenige, welche dieses Vorwerk zu pachten Lust haben, sich in dem bestimmten Termin, Vormittags 10 Uhr, bei kurfürstlicher Rentkammer dahier einfinden und ihr Gebot thun, zuvor' auch allenfalls diesen Hof in Augenschein nehmen , und wegen der übrigen Pachtbedingungen sowohl als dem Gehalt der