H a I a » e r privilegirte Wochennachricht.
Im Verlage und zu>n Besten des ev. resorm. Waisenhauses in Alt-^Hanau.
Donnerstag den 10. Februar ist4.
Regierungsausschreiben.
Da die während der feindlichen Besetzung der kurbessischen Lande geschehenen Standeserbo- hungen und die ertheilten Xitel, Orden und Würden nicht anerkannt werden: so wird auf Hock- sten Befehl Sr. Kurfürstlichen Durchlaucht die Führung jener Titel, so wie das Tragen des vor'- maligen westphalischen Ordens und des Großherzogl. Frankfurtischen Konkordienordens, hierdurch untersagt. Hanau, den 4. Februar I8I4. v •
Kurfürstlich Hessische Regierung daselbst.
Polizeiverfügungen.
1. Die unterm 11. Januar 1812 erlassene Verordnung: daß
1) alle an Kutschen, Wagen und Schlitten gespannte Pferde, st lange Schnee liegt, mit Schellen behängt seyn müssen;
2) daß die Kinder das Schneeballenwerfen, Schlittenfahren und Schlelffen auf den Stra- sen innerhalb der Stadt unterlassen, und die Eltern dafür verantwortlich bleiben , sodann
3) bei emtretendem Glatteise die Strafen mit Sand, Asche oder Sägespahnen bestreut, und