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Im Verlage und zum Besten des ev. reform. Waisenhauses in Alt-Hanau.

P o l i z e i v e r f ü g u n g e n.

1. Es ist vorgestern ein wahrscheinlich gestohlnes Pferds ein brauner Wallach/ hier zurückgelas- sen worden. Insofern sich der Eigenthümer dieses einstweilen in Fütterung gegebenen Pferdes 1 nicht innerhalb diei rochen bei unterzeichneter Stelle gemeldet und legitimier haben wird, so soll solches an den Meistbietenden öffentlich verkauft, und der Erlös ad depositum genommen werden. Hanau den 4. Januar WI4.

_ Kurfürstl. Polizei - Direktion.

2- der Nacht vom 27- Dec.^ v. I. ist zu'Dvrheim eine vierjährige Stute, von Farbe ein ^Aothschimmel- 16 tzaust hoch, mit etwas dickeimKopfe, schiefen Vorderfüßen und lang und'Mager gestaltet, gestohlen worden. Auf Requisition des dortigen GrvWerzogl. AmtS wird daher Jeder-- mann ersucht, auf vorbezeichnetes Pferd im Entdeckungsfalle ein wachsames Auge zu haben und solches gegen ein angemessenes Douceur an unterzeichnete Behörde abzuliefern.

Hanau den 5. Januar 1814.

Kurfürstliche.Polizei-Dittktion. ,