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tragen zu lassen. Wer dieser Verfügung keine genaue Folge leistet, wird mit 1 Rthlr. gestraft. Hanau den 2öten November 1815.

. Großherzogl. Polizeldireksion,

M ch lerer h.

5. M der Nacht vom 24t en r uf den 25ten d. M. ist einem Kaiserlich Russischen" Garde- Ofsizier in Steinheim nachsignalistries Pferd auS dem Stalle entwendet worden.

Derjenige, der Pferd ober desfallägen Thäter entdecken sollte, wird ersucht, solche alsbald zu arretiren und an das Grosherzogl. Hessische Justizamt zu Steinheim abzuliefern.

Hanau den 30ten November 1813.

Der Polizeidirektor,

S ch l e r e t h.

Signalement.

Das gestohlene Pferd ist ein schwarzer Hengst von grossem Wüchse 4 Jahre alt, und hat einen weissen Fleck auf der Nase.

Zu vermuthen.

1. In der Marktgasse der Altstadt ein Logis an eine stille Haushaltung; kann sogleich bezogen werden. Das Nähere ist bei dem Sacklermeister Loser zu erfahren.

2. In meiner Behausung Nrv. 37 in der Herrngasse, ist die zweite Etage von 2 Stuben, wovon die eine tapeziert ist, nebst einer Küche, Kammer und einem schon gewölbten Keller nebst Wasser im Haus zu vermischen, und gleich zu beziehen. Peter G ust ine. _

3. Ein Logis in der Altstadt neben Herrn Munizipalrath Rollmann, aufgleicher Erde 1 Stube, Kammer, Küche, 1 Laden, 1 Bodenkammer, ein Holzschoppen: im Zten Stock 1 Stube, Kam. mer, etwas Keller, zusammen oder vertheilt und kann bis zum 1. Decbr. bezogen werden.

.......- - - - - Scheuer m a N N.

4- Die obere Etage, bestehend in Stube, Kammer, Küche, einer Kammer auf dem Boden, gemeinschaftlichen Keller, und kann den 1ten Februar bezogen werden. Bei Schneidermeister Wolfrum neben der schwedischen Krone.

5. In Nrv. 300 in der Neustadt, ein Stiege hoch, ein meublirtes Zimmer und kann täglich bestehen und bezogen werden.

6. Das Logis im zweiten Stock in der Behausung des Herrn Warmbold am Neustädter Markt steht zur anderweilen Vermischung offen und kann täglich bezogen werden. Die nähere Bedin­gungen sind zu erfahren bei

Bälde, P. G. Assessor und D. G. Advokat, wohnhaft in der Altstadt Nro. 44.

Personen, welche verlangt werden:

1. Es wird in eine hiesige Bijouteriefabrik ein Lehrling gesucht, derselbe muß von honetten Eltern, und von guter Erziehung seyn z auch kann bei eben demselben eine Pvlliscuce gegen guten Lohn angestellt werden, dieselbe muß aber im Poliren gut erfahren seyn. Bei Ausgeber dieses ist das Nähere zu erfahren.

2. Es wird ein Kindermädchen in Dienst gesucht. AuSgeber dieses giebt nähere Nachricht.

3. Eine Magd, welche kochen sann, und mit allen häuslichen Arbeiten umzugehen weiß, auch Zeugnisse ihrer guten Aufführung vorzuzeigen hat, sogleich. Ausgeber dieses sagt von wem.

4. Ein zu aller Arbeit williges Mädchen wird gesucht. Ausgeber dieses sagt von wem.

5. Es kann ein lediger Mensch, zur häuslichen Arbeit, welcher wegen feines guten Betragens mit Zeugnissen versehen, Anfangs künftigen Monats In Diensten treten, und ist bei Ausgeber dieses zu erfragen.