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gen ihn wieder verkommenden Unterlassungsanzeige, ausser angemessener Bestrafung, des Verlustes seiner Logirungsgerechtigkeit auf unbestimmte Zeit zu gewärtigen. Hanau be» 3. August 1813. Der Kommiffair der hohen Polizei.

Otto-

Ediktalvorladung.

Nachbenannte Konskribirte, deren Aufenthalt man noch nicht erforschen können, a(st

a) Aus der Stadt Gelnhausen, Johannes Schäfer. Friedrich Wilhelm Schneider, Jo­hann Adam Freund, Johannes Nip, Johann Martin Hammer, Konrad Georges Christoph Leyh, Johann Christoph Lob, Johann Heinrich Büdinger, Konrad Heller, Adam Schäfer, Jakob Schrott, Jakob Werner,

b) aus der Burg Gelnhausen, Henrich Emmerich, Johannes Röder, Johannes Koch , c) aus Altenhaßlau, Andreas Walther,

d) aus Geißlitz, Peter Rieß, Andreas Dittmar, Friedrich Gertmann,

«) aus Somborn, Joh Henrich Hahn, Joh. Georg Reusing, Joh. Adam Schilling, Henrich Renger,

f) aus Horbach, Georg Adam Froschhauer,

werden hierdurch öffentlich vorgeladen, sich binnen 14 Tage» a Dato bei unterzeichneter Gerichtsstelle dahier zu sistiren, ansonsten zu gewärtigen, daß nach der höchsten Derordnung vom i8ten Febr. 1811. gegen sie als Deserteurs verfahren wird. Gelnhausen den i-ten 3uli 1813. Der Maire des Distrikts Gelnhausen.

Weil.

Vorladung der Gläubiger.

I. Nachdem auf höhere Verordnung nunmehr der förmliche Konkurs 66er das Vermögen des Bäckersund Löwenwirths, Marx Geffer zu Kleinsteinheim, erkannt worden ist, fc werden sämmtliche sowohl bereits bekannt alS unbekannte Gläubiger auf Montag den 16. August d I., Morgens 9 Uhr, edikta-liter vorgeladen, um ihre Forderungen gehörig zu liquidiren, auch ihr etwaiges Vorzugsrecht zu begründen, unter dem Rechtsnachtheile, daß die nicht Erscheinende von der Masse gänzlich abgewiesen werden sollen. Dekretum Steinheim deu 18. Juli 1813. Großherzoglich hessisches Justizamt.

in fidem

Hebel, Amtschreiber.

Verkauf von Grundstücken.

r. Auf Anrufen mehrerer Gläubiger sollen Dienstags den 24. August d. I. Morgens um 10 Uhr, in dem Gemeindehaus zu Dörnigheim 4 Morgen ie Viertel und 33 isr Ruthen dem Johannes Schleicher zu Dörnigheim zugehörige Aecker, Wiesen, Baum - und Kraut­gärten, öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden, welches mit dem Anfügen hier­durch bekannt gemacht wird, daß man sich wegen Besichtigung dieser Güter an Herrn Maire zu Dörnigheim zu wenden habe. Hanau den 3- August 1813«

Großherzogl FriedenSgericht daselbst.

?. Da in dem angesetzten Termin zur Subhastation der Grundstücke, welche der Frau Wittwe Heräus von dem ^Philipp Ferdinand Meerbott gerichtlich verpfändet sind, keine Kaufliebhaber sich eingefunden haben, so werden solche, nämlich r