&m am 30. Mak dortselbst desertirten Nikokaus Schmidt von Steinau;
den am i. Juni dortselbst desertirten. Daniel Müller von Breitenbach. (Distrikt Steinau;) den am 30, Mai dortselbst desertirten Johs. Schreiber von Sterbfiitz;
den am 29. Mai dortselbst Gefertigten Johs. Ziegler von Neuengronau;, .
den am 2. Juni dortselbst desertirten Friede. geller von Mottgers;
den am 2. Juni dortselbst befertirten Heinr. Eyring von Züntersbach ;
den am 2. Juni dortselbst desertirten Joh. Adam Schmidt von Schwarzenfels;
den am 31. Mai dortselbst desertirten Joh. Heinr. Rauschenberg von Sterbfrjtz;
den am r. Juni dortselbst desertirten LhristianJordan von WeicherSbach, (Distrikt Schwar» zenfels;)
zu invigliren, dieselben im Betretuugsfalle arretiren und hierher einliefern zu lassen. Hanau den 17. Juni 1813.
Der Präfekt des Departements.
v. Aue rz
P r a f e k t u r b e k a n n t m a ch u n g
(Die Ortsveränderung. des Finanzministerii betreffend.)
;. Der Sitz des Finanzministerii ist, eingekretener besonderer Verhältnisse wegen, auf cini ge Zeit von AsMffcnbnrg nach Frankfurt verlegt worden, so daß alle , an Hochdassetbe zu richtende Berichte und Vorstellungen vom heutigen Tage an, an letztern Ort addreffirt werden müssen. — Ich beeile mich daher, daS^Pubtikum hierüber in Kenntniß zu setzen.
Hanau am 2. Juni 1813-. Der Präfekt des DepartementSe
von Au er.
Präfekturbekanntmachung.
4. Sämmtliche Polizeibehörden werden eingeladen, auf den von der Depotkompagnie des iten Infanteriebatsillons am 2. Juni zu Frankfurt desertirten Joh. Sperzell von Mott- gers (Distrikt Schwarzenfels ).
Die am 15 Juni dortselbst desertirten Joh. Lotz von Wallroch (Distr. Steinau.)
Heinr Heid von Steinau. Wilhelm Creß von Steinau. Christian Euler von Steinau. den am 6. Juni dorts. desertirten Philipp Bechtel von Hochstadt (Distr. Bücherthal) und den am 14. Juni in Steinau desertirten Friedrich Schüßler von Overzell (Distr. Schwar- zenfels) zu invigiliren, dieselben im Betretungsfalle arretiren und hierher einliefern zu lassen.. Hanau den 21. Juni 181$.
Der Präfekt des Departements v. A u e r. (
P^äfekturkekanntmachung.
(Die Extrapostordnung betreffend.)
5, Die Großherzoglich Frankfurtsche Generalpostdirektion hat die Anzeige- gemacht, daß der § 27 der Eptrapostotdnung vom 27. Febr. «8 2, wenig befolgt werde, Und dadurch von Zeit zu Zeit Unglücke durch Umwerfen geschehen. Es wird daher gedachter Paragraph zur ' allgemeinen Kenntniß des Publikums gebracht; er lautet wörtlich folgendermaßen:
Alle sich begegnenden Posten haben sich wechselseitig zur rechten Hand auszuweicheg). Alles übrige Fuhrwerk und Lohnkutscher hat den Posten auszuweichen. und zwar nach der entgegengesetzten Richtung , die der Postillion fährt. Auch Lastwägen haben nach Beschaffenheit des Weges auszuweichen oder still zu halten, um die Post ohne Au- fenthack weiter passiren zu lassen. Der Postillion hat daher die rntgegenkommcnden oder voranfahrenden Fuhren durch ein Zeichen mit dem Posthorn zu benachrtchuaey.
Dieses Zeichen mit dem Horn sott auch dann, und zwar wiederholt gegeben werden.