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Beilage z u m 22. Stück.

* Ein Koch . der mit guten Zeugnissen sich lcgitimiren kann, wird Untervortheilhaften Be« dinqunqen in ein Gasthaus nach Frankfurt gesucht. Ausgeber dieses giebt weitere Nachricht.

». Es wird ein Frauenzimmer von gutem Karakter und gesetzten Jahren, am liebsten eine kinderlose Wittwe , zur Führung einer kleinen Haushaltung gesucht.

4. Eine Magd, welche mit allen häuslichen Arbeiten wohl umzugehen weiß, und Zeugnisse ihres Wohlverhaltens vorzeigew kann, sogleich. Ausgeber dieses sagt wo.

Bekanntmachung von verschiedenen Sachen:

1. Da einer höheren Weisuna zufolge eine Revision der Salztabellen und sonach eine neue Salzvertheilung vorgenommen werden mußte, hierdurch die mehrsten Einwohner in ihren Ansätzen erhöht worden sind; so wird solches mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die revidirten Salztabellen dem Herrn Salzfaktor ©eifert zugestellt worden sind, und dieser die Ansätze in den Salzbüchern, nach der jetzt bewirkten Revision abändern wird. Hanav ^cn 28* 18^3*

Großherzogliche Mairie der Departementshauptstadt Hanau.

«v ch l e r e t h.

2. Nach nunmehr mit dem Großherzogthum Hessen abgeschlossenen und von den beiderseitige« höchsten Souvcrains gnädigst genehmigten definitiven Staatsvertrag, die Vertheilung der Schulden und Lasten des ehemaligen FürstenthumS Hanau betreffend , ist man Großher- zoglich Fcankfurtischer SeitS in dessen Gefolge, nun erst in Stand gesetzt, die seit dem Jahr i.go6 an die dahier bestandene Kriegskasse, wegen Lazarethlieferungen und sonstigen Kriegsprästationen gemachte Forderungen liquidiren, und die Gläubiger hinsichtlich ihrer Kapital. und Zinsforderungen sicher stellen zu können. Alle diejenige, welche dergleichen Forderungen zu machen haben, werden daher eingeladen, solche mit den sie begründend und rechtfertigenden Urkunden in einem peremtorischen Termin von drei Wochen, vom Tag gegenwärtiger Bekanntmachung gerechnet, und zwar Montags, Mittwochs und Don. nerdtagd, Vormittags 8 Uhr, auf der dasigen Präfektur entweder in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte um so gewisser einzubringen und zu rechtfertigen, als sie nach Abfluß dieses Termins nicht weiter gehört und ihre Forderungen für erloschen werden an. gesehen werden. Hanau den 3 Juni 1813

Von Großherzogl. Franks. General-Staats-Schuldenliquidations wegen, vt. Hefner.

3. Nachdem der Herr Prafekt verfügt haben, daß künftighin Kirchenamter keine Befreiung von Gemeindiensten, sie mögen Namen haben, wie sie wollen, zur Folge haben sollen, so wird diese Verfügung hierdurch nachrichtlich bekannt gemacht. Hanau den 15. Mai 1813 Großherzogl. Mairie.

Schlereth.

4. Unterzeichneter macht dem hiesigen geehrten Publikum bekannt, daß er von hiesigen re- spektiven Quartierträgen, welche nicht eingerichtet sind, die ihnen zugetheilt werdende Ein­quartierung zu legen, den Mann um 6 kr über Nacht zum Schlafen aufzunehmen bereit ist Es versteht sich von selbst, daß der Quartierträger die Verköstigung in seinem Hause zu reichen hat Auch können einige Kutschenremisen täglich auf mehrere Jahre angegeben werden, Wer davon Gebrauch zu machen gedenkt, wird gebeten, Unterzeichnetem davon baldigst gefällige Anzeige zu machen. . ,

Friedrich Löffler am Hospitalthor.