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8) Wilhelm Kroner .

9) Joh. Läpp

10) . Joh Georg Flinner,

Oberd orfelden, Bücherthal

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7- Mai

Neuengronau, (

Schwarzenfels

11) Joh. Adam Druschel

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12) Konrad Neumann .

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13) Joh. Mayer ,

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14) J"b Lotz

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15) Johann Kohlhepp,

Schwarzensels

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16) Joh Konr. Müller,

Weich ersbäch

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17) Oswald Gerlach,

Sterbfritz .

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18) Ich- Peter Sperzel,

Mottgers .

19) Kaspar Bernstein,

. Steinau.

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Hanau den 19- Mai 1813» Der MZfeA des Departements,

v. Quer.. Prafekturbekännt mach nutz.

<Die fürs Jahr 1813 zu erhebende Vewiögcns - und Besoldungssteuer betreffend.)

4. Durch höchste Verordnung vom aßten v M. ist eine abermalige Vermögens - und Besyl» Dungssteuer ausgeschrieben, und zu deren Regulirung und Erhebung von dem hohen Fi- nanzminrfferio eine Anweisung, am 6ten hu). ertheilt worden. — Beide Vorschriften sind zwar durch das Z7te Regierungsblatt 2ten Bandes am 17& hu], schon.publizier worden, allein damit Niemand sich mit Ummssenheit entschuldigen möge, ergreife ich auch noch die Gelegenheit, sie in einer Extrabeilage zum DepartementSblatt, dem Publikum weiter zur Kenntmtz zu bringen. — Ungeachtet der doppelten Anstrengung und Kosten, welche die dermaligen Zeitverhältnisse neben den Lasten der Einzelnen auch von der Staats­kasse des Großherzogthums fordern, ist jene ausserordeutlichc Steuer dennoch nur auf Die Hälfte der vorjährigen beschrankt worden. — Jeder meiner Administrirten wird hierin die ländesvaterliche Milde und Schonung Serenissimi verehrend erkennen, und nun um so pünktlicher befolgen, was zu Bestreitung der Kriegsbedürfnisse, die Gesetze von ihm fordern. — Ich bin dieses in der Allgemeinheit von sammtl. Kontribuenten des Departe­ments Hanau überzeugt, und wende mich daher insbesondere nur noch an diejenigen Loral- und Staatsbeamte so wie an alle ehemals Kanzleiscssige Personen, welche voriges Jahr bei dieser Stelle unmittelbar ihr Vermögen deklarirt haben, mit folgender Auf­forderung:

1) Die Hälfte der vorjährigen Steuerquote, binnen 14 Tagen a -dato, an den Herrn Departementseknnehmer OsiuS Dahier, mit Vorzeigung der Nummer ihrer Vermö- genscingabe, auf einmal unfehlbar zu bezahlen, oder aber

2) Binnen gleicher Frist die Plus - oder Minusveränderungen, welche bei ihrem Ver­mögen durch Besoldungszulagen, oder sonst seit der letzten Deklaration Statt ge­funden, mit Bemerkung und Bescheinigung des Grundes, nach Vorschrift der Arti­kel 9 10 und 13 der allgemeinen Instruktion mündlich oder schriftlich, bei mir anzu* zeigen , und dabei Die Nummer, unter welcher vorher Die Deklaration geschehen, anzugeben.

Zu den persönlichen Erscheinungen werden die Stunden von 3 bis 5 Ilhr Nachmittags täglich, so lange die anberaumte Frist lauft, bestimmt; auch die hiesigen Bürger, welche Dergünstigungsweise ihr Vermögen bei der Präfektur Dahier deklarirt, können zu gleicher Zeit ihre Nachträge Dazu einliefern Wer jene Frist unbenutzt verstreichen läßt, wird enl- Wedrr mit.feinem VsrbrinZen nicht mehr angehört, oder fällt in die gefestliche Strafe