8) Wilhelm Kroner .
9) Joh. Läpp
10) . Joh Georg Flinner,
Oberd orfelden, Bücherthal
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7- Mai
Neuengronau, (
Schwarzenfels
11) Joh. Adam Druschel
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12) Konrad Neumann .
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13) Joh. Mayer ,
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14) J"b Lotz
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15) Johann Kohlhepp,
Schwarzensels
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16) Joh Konr. Müller,
Weich ersbäch
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17) Oswald Gerlach,
Sterbfritz .
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18) Ich- Peter Sperzel,
Mottgers .
19) Kaspar Bernstein,
. Steinau.
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Hanau den 19- Mai 1813» Der MZfeA des Departements,
v. Quer.. Prafekturbekännt mach nutz.
<Die fürs Jahr 1813 zu erhebende Vewiögcns - und Besoldungssteuer betreffend.)
4. Durch höchste Verordnung vom aßten v M. ist eine abermalige Vermögens - und Besyl» Dungssteuer ausgeschrieben, und zu deren Regulirung und Erhebung von dem hohen Fi- nanzminrfferio eine Anweisung, am 6ten hu). ertheilt worden. — Beide Vorschriften sind zwar durch das Z7te Regierungsblatt 2ten Bandes am 17& hu], schon.publizier worden, allein damit Niemand sich mit Ummssenheit entschuldigen möge, ergreife ich auch noch die Gelegenheit, sie in einer Extrabeilage zum DepartementSblatt, dem Publikum weiter zur Kenntmtz zu bringen. — Ungeachtet der doppelten Anstrengung und Kosten, welche die dermaligen Zeitverhältnisse neben den Lasten der Einzelnen auch von der Staatskasse des Großherzogthums fordern, ist jene ausserordeutlichc Steuer dennoch nur auf Die Hälfte der vorjährigen beschrankt worden. — Jeder meiner Administrirten wird hierin die ländesvaterliche Milde und Schonung Serenissimi verehrend erkennen, und nun um so pünktlicher befolgen, was zu Bestreitung der Kriegsbedürfnisse, die Gesetze von ihm fordern. — Ich bin dieses in der Allgemeinheit von sammtl. Kontribuenten des Departements Hanau überzeugt, und wende mich daher insbesondere nur noch an diejenigen Loral- und Staatsbeamte so wie an alle ehemals Kanzleiscssige Personen, welche voriges Jahr bei dieser Stelle unmittelbar ihr Vermögen deklarirt haben, mit folgender Aufforderung:
1) Die Hälfte der vorjährigen Steuerquote, binnen 14 Tagen a -dato, an den Herrn Departementseknnehmer OsiuS Dahier, mit Vorzeigung der Nummer ihrer Vermö- genscingabe, auf einmal unfehlbar zu bezahlen, oder aber
2) Binnen gleicher Frist die Plus - oder Minusveränderungen, welche bei ihrem Vermögen durch Besoldungszulagen, oder sonst seit der letzten Deklaration Statt gefunden, mit Bemerkung und Bescheinigung des Grundes, nach Vorschrift der Artikel 9 10 und 13 der allgemeinen Instruktion mündlich oder schriftlich, bei mir anzu* zeigen , und dabei Die Nummer, unter welcher vorher Die Deklaration geschehen, anzugeben.
Zu den persönlichen Erscheinungen werden die Stunden von 3 bis 5 Ilhr Nachmittags täglich, so lange die anberaumte Frist lauft, bestimmt; auch die hiesigen Bürger, welche Dergünstigungsweise ihr Vermögen bei der Präfektur Dahier deklarirt, können zu gleicher Zeit ihre Nachträge Dazu einliefern Wer jene Frist unbenutzt verstreichen läßt, wird enl- Wedrr mit.feinem VsrbrinZen nicht mehr angehört, oder fällt in die gefestliche Strafe