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8) Wilhelm Krön er .

9) Job. Läpp

to) Ioh Georg Flinner, 11) Ioh. Adam Druschel 12) Konrad Neumann .

13) Ioh. Mayer .

14) Ioh Loh

15) Johann Kohlhcpp,

16) Ioh Konr. Müller,

17) Oswald Ger lach,

>8) Joh. Peter Sperzel,

19 > Kaspar Bernstein, Hanau den 19. Mai 1813»

Oberdorfelden,- BücherthaL . . ^ 7. Mz

Neuengronau, Schwarzenfels . „ . $2c

Schwarzenfels .

Weichersbach

Sterbfritz

Mottgers . . . . .

Steinau. . . . . . « . 9.

Der Präsekt des Departements-,

v. Auer..

Präfekturbekanntmachung.

die fürs Jahr 1813 zu erhebende Vermögens = und Besoldungssteuer betreffend.

4.1DWWW 5 K ttL »Ä'Ä dungösteuer ausgeschn len , 3 j • crtßeHt worden. — Beide Vorschriften sind rwar^durck VaS^7te R^ Bandes am nten hnj. schon publizirt worden, ,war durch vas z7re ^ »^ Unlöi|Tei^cit entschuldigen möge, ergreife ich auch nöch"die Gc e?enhe,t- sie rn einer Extrabeilage zum Departementsblatt, dem Publikum

Kenntniß bringen. - Ungeachtet der doppelten Anstrengung und Kosten , ^^ ^ ^Jh^mAfH™ ^eitverbaltniffe neben den Lasten der Einzelnen auch von der Staats» Sdes G^ fordern, ist jene ausserordentliche Steuer dennoch nur auf d^Sälfle der vorjährigen beschränkt worden. - Jeder meiner Admtn,stritten wird hierin h a lanbäßüätedi^e Milde und Schonung 8er«»isLimrverehrend erkennen, und nun um B^ zu Bestreitung der Kr-egsbcdürfn.ffe, die Gesetze von ihm fordern - Ich'bin dieses in der Allgemeinheit von sämmtl Kontribuenten des Departe­ments roanau überreuat, und wende mich daher insbesondere nur noch an diezenigen St und Slaatsbeamte so wie an alle ehemals Kanzleisässige Personen, welche voriges Jahr bei dieser Stelle unmittelbar ihr Vermögen deklartrt haben, mit folgender Auf­forderung:

- sMe der vorjährigen Steuerquote, binnen 14 Tagen a dato, an den Herrn

Departeniontseinnebmer Osius dahier, mit Vorzeigung der Nummer ihrer Vermö- genSeingabe, auf einmal unfehlbar zu bezahlen, oder aber

„> sKfnneu gleicher Frist die Plus' oder Minusveranderungen, welche bei ihrem Ver­mögen durch BcsoldunKszulagen, oder sonst seit der letzten Deklaration Statt ge­funden , mit Bemerkung und Bescheinigung des Grundes, nach Vorschrift der Arti­kel 0 10 und 13 der allgemeinen Instruktion mündlich oder schriftlich, bei mrr anzu° zeigen, und dabei die Nummer, unter welcher vorher die Deklaration geschehen, anzugeben.

qu den persönlichen Erscheinungen werden die Stunden von 3 bis ^ Uhr Nachmittags täglich so lange die anberaumte Frist laust, bestimmt; auch die hiesigen Bürger, welche vergünstigungsweise ihr Vermögen bei der Prafektur dahier deklanrt, können Zu gleicher Zeit ihre Nachträge dazu einliefern. Wer jene Frist unbenutzt verstreichen i"ßt, wird ent­weder mit seinem Vorbringen nicht mehr angehört, oder fallt m dre gesetzliche Strafe