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H a n au e r

Departemenls-Blakk.

21. Stü ck.

Donn er stag den 27. May 1813.

Im Verlage und zum Besten des ev. reform. Waisenhauses in Hanau.

Höchste Verordnung.

Wir Carl, von Gottes Gnaden Fürst Primas des rheinischen Bundes,

Großherzog von Frankfurt, Erzb i schof von Reg ensburg rc. k.

haben mit Mißfallen vernehmen müssen, daß mehrere Konskribirte Unserer Departemente Hanau und Fulda ihre Unterthanspflichten vernachlässiget, und den Befehlen, zum aktiven Militärdienste einzurücken, bis jetzt noch nicht die schuldige Folge geleistet haben.

Da Wir indessen nicht hoffen, daß dieses ihr Ausbleiben eine vorsetzliche Widerspen­stigkeit sey, sondern glauben, daß Manche, durch falsche Vorspiegelunaen irregeleitet, ihre Pflichten nur auf einen Augenblick vergessen konnten; so sehen Wir Uns aus landes- vaterlicher Milde bewogen, sämmtlichen sich bisher noch nicht Wirten oder entwichenen Konskribirten Unsers Großherzogthumes eine Amnestie von Vierzehen Tagen, vom Tage der Publikation dieses Unsers Dekrets an, hierdurch in Gnaden zu verkündigen und verlöre- äc^ung'" ^ 'n ^^ bb'^rist freiwillig sistirenden ausgetretenen Konskribirten volle Ver-

Wir erwarten deshalb, daß sämmtliche bisher nicht erschienene Konskribirte diese Un­sere landesvarerliche Verzeihung benutzen, und ohne Verzug zurückkehren werden.

Sollten aber, wider Vermuthen, Ein und Andere auf ihrem Ungehorsam beharren so befehlen Wir, daß alle in dem gesetzmasigen Termine von Vierzehen Tagen nicht erschie­nene ungehorsame Konskribirte mit allem Nachdrucke sowohl in- als ausserhalb Unserer Staaten ausgesucht, im Betretungssalle arretirt, vor ein Kriegsgericht gestellt, als wirkliche De,erteure betrachtet, und mit aller Strenge nach bestehenden Kriegsgesetzen als Deserteure vor dem Feinde abgeurtheilt werden sollen. 1

_ _ Dieses Unser Dekret ist sogleich durch den Druck bekannt zu machen, an die Prafekturen Fulv und Hanau zu schicken, und bei allen versammelten Gemeinden öffentlich »erwiesen auch ^n alle Gemeindehäuser zu Jedermanns Kenntniß anzuschlagen. 8 ' Gegeben zu Aschaffenburg, den 6. Mai 1813.

(L- 8.) Carl, Großherzog.

Auf Befehl des Großherzogs.

- . Der General en Chef,

E ■ • Freiherr von Zweyer.