d) in der vierten Klasse auf eine systematische Zusammenstellung der sittl ichen Vorschriften 2 Lektionen, auf Erklären lateinischer Klassiker verbunden mit Exercitien und freien Ausarbeitungen 10, auf Erklären griechischer Klassiker verbunden mit Exercitien, freien Ausarbeitungen und metrischen Uebungen 6, auf französische Autoren verbunden mit Uebungen im Sprechen und Schreiben 4, auf Erklären deutscher Klassiker verbunden mit Deklamir- Sbungen 2, auf Poetik und Rhetorik verbunden mit deutschen Stylübungen und dem Vertrage über die deutsche Prosodic und Metrik 4, auf mittlere und neue Geschichte verbunden mit der zur Geschichte einer jeden einzelnen Nation gehörigen Geographie 2, auf Geometrie und Trigonometrie 2 Lektionen.
VI.
D'ese kehrgegenstande sind 6 ordentlichen und zwei ausserordentlichen Lehrern übertragen. Ordentliche Lehrer sind:
1. Herr Professor Hadermann. *
2. —--Zipf.
3. —---Dr B 0 ersch.
4. —--Dr. Rückert.
5. — Kantor Rauch.
6. Der Unterzeichnete.
Aufferordentliche Lehrer sind:
1. Herr Emmel für die Mathematik.
2. Herr de Bertier für die französische Sprache.
Zu ausserordentlichem Unterrichte in der spanischen, portugiesischen, italienischen und englischen Sprache erbieten sich die Herren Professoren Dr. Börsch und Dr. Rückert.
VII,
Sämmtliche Verfügungen des öffentlich bekannt gemachten Frankfurter Gymnasiumsplans vom 29 Oktober v- I. in Bezug auf den Stufengang bei dem Sprachstudium, auf Aufnahme, Fortrücken, Entlassung der Schüler, auf Schuldisziplin, auf Privat-und öffentliche Prüfungen, auf monatliche Konferenzen des LehrpersoNäle u. s. w. haben bei dem Groß- herzoglichen Gymnasium zu Hanau ihre volle gesetzliche Anwendung.
VHL
Mit Aufhebung aller bisher üblichen Geschenke an die Lehrer wird von Obrigkeitswe- gen Schulgeld erhoben, welches in den beiden unteren Klassen vierteljährig auf drei, in den beiden obern Klassen auf vier Gulden festgesetzt wird.