Regulativ wegen des Ein - und Auslasses an den hiesigen Thoren und deßfalls zu bezahlenden Sperrgeldes.
i.
Die Thorsperre geschiehet dem November an bis Ende Januar um 5 Uhr.
Im Februar und Oktober um 6 Uhr.
Im März um 7 Uhr.
Im April und September um 8 Uhr.
Im Mai, Juni, Juli und August um 9 Uhr.
2.
Für den Ein - und Auslaß zur Nachtzeit wird an jedem der hiesigen respectiven Nürnberger, Steinheimer- und Ranalthor, sodann an der Kmzigbrücke an die dazu bestellte Erheber bezahlt.
a) für eine Person zu Fuß 2 kr.
b) von einem Pferd 6 kr.
c) von einer Chaise mit 2 Pferden 12 kr.
es sind jedoch die darin befindlichen Personen nebst Bedienten frei.
d) von einem Pferde, welches zum Handel ein oder ausgehet, sodann von einem Ochsen, oder einer Kuh, 8 kr.
‘ Won einem Kalb, Schwein, Schaaf und Ziege 2 kr.
Von diesem Ein - und Auslaßgelde ist Niemand, weß Standes oder Würde derselbe ' seyn möchte, befreit. Nur allein wird
4.
solches nicht bezahlt r
a) von Kindern, so nicht über 6 Jahr alt sind,
b) von den Feldschützen für ihre Person.
c) von dem Polizeipersonale.
von jedem Staats- und Stadtdiener in Amtsgeschäften.
6) von der hiesigen Diligence, sowohl in Ansehung der Personen, als Pferde.
f) von allen retour gehenden Postpferden.
Signatum Hanau den 8- Dezember 1812;
S« Montag den 1. Februar, Nachmittags um 2 Uhr, soll in des geschwornen Ausrüfers Nickel Behausung ein neuer Jagdwagen , 2t Stück feine Bielefelder und andere Leinewand, ein grosses Bild mit schlagender Uhr und Mechanik, verschiedene Tafeluhren mit Bronce, Marmor-, Alabaster- und andern Gestellen, goldene Dosen und Medaillons mit Uhren, Ringe mit Brillanten und Rosetten, goldene und silberne Repetir- und Wandere Uhren, eine" Reisechatulle von Mahagoniholz, verschiedene Gemälde mit vergoldeten Rah, men, worin Uhren sich befinde«, e-ne Windbüchse, verschiedene mit Perlemutter und Silber eingelegte Jagdflinte« und Standbüchsen, ein Lüstre, eine englische Theemaschine nebst-Kanne, so roth lakirt mit Vergoldung, sehr schöne plat-irte Einsätze zu Ligueur, Essig und Baumöl, nebst sonst verschiedenes, ferner eine Ohm 1802k Bodenheimer Wein, und etliche Dutzend BoUt. Champagnerwein, öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich Haare Bezahlung verkauft werden. Hanau den 8. Jan. 1813*
4 Bekanntmachung an die Päcvter und Schuldner der Dotation Ihrer kaiserlichen Hoheit, der Prinzessin Paul ine.
Die Pächter und Schuldner der Dotation Ihrer kaiserlichen Hoheit, der Prinzessin PaUline, werden hiermit benachrichtiget, daß Nach einer von Seiner Majestät dem Kai- fet Wh Seiner ftniglichen Hoheit/ dem Großherzog von Frankfurt unterm 36. Sept«