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ber eingelegte Jagdflinten und Standbüchsen, ein Lüstre, eine englische Theemaschine nebst Kanne, so roth lakirt mit Vergoldung, sehr schöne platlirte Einsätze zu Liqueur, Essig und Baumöl, nebst sonst verschiedenes, ferner eine Ohm 1802t Bodenheimer Wein, öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden. Hanau den 8. Jan. i8iZ-

3. Bekanntmachung an die Pächter und Schuldner der Dotation Ihrer kaiserlichen Hoheit, der Prinzessin Paul ine.

Die Pächter und Schuldner der Dotation Ihrer kaiserlichen Hoheit, der Prinzessin Pauline, werden hiermit benachrichtiget, daß nach einer von Seiner Majestät dem Kai­ser und Seiner königlichen Hoheit, dem Großherzog von Frankfurt unterm 26. Sept. und resp. 0. Oktober a. pr. genehmigten Uebereinkunft, die Verbalprozesse der Dotatio­nen einen unwidersprechlichen und Exekutivtitel abgeben, vermöge dessen die Dona- tairS von den Pachtern und allen andern Schuldnern die Bezahlung" der Pächte, ^ehn-- ten, Zinsen und aller übrigen Gefallen, ohne irgend eine andere Formalität, als Erlas» sung eines Zahlungsbefehls einfordern können, worauf sogleich die Exekution folgt, ohne daß irgend eine Widerrede statt findet, die nicht auf der Bestreitung des Grund und Bodens beruhet, und von einem Titel unterstützt ist. Diese nämliche Uebereinkunft sagt auch, daß alle die Dotationen betreffende Kontestationen nicht vor die Gerichte ge­hören, sondern in dem administrativen Wege entschieden werden sollen. Der Unter­zeichnete benachrichtiget daher, in Gefolg der desfalls erhaltenen Befehle, alle Pächter und Schuldner der Dotation Ihrer kaiserlichen Hoheit, welche von den Jahren 1810, 1811 und i§i2 noch im Rückstand find, besonders die Erbbeständer, daß^er, im Falle sie binnen 8 Tagen nach dieser Bekannmachung die schuldigen Rückstände nicht berichtiget haben werden, sich in die Nothwendigkeit versetzt siehet, gegen die säumigen Pächter und Schuldner die gedachten strengen Maasregeln anguroenOen, wozu er nach der erwähntem Uebereinkunft berechtiget ist. Philippsruhe den 4. Januar 1813

Der bevollmächtigte Geschäftsträger Ihrer kaiserlichen Hoheit, der Prinzessin Pauline.

4. Das Publikum wird hiermit benachrichtiget, daß den. lyten dieses Monats, Morgens precis um 10 Uhr, im Schloß zu SchwarzenfelS durch den Herrn Amtsrath Dunkcr ei­ne öffentliche Versteigerung der aus den Zehnten und Naturalfruchtgefällen Ihrer kaiser­lichen Hoheit, der Prinzessin Pauline, im Amt Schwarzenfells aufgekommenen in Wai- zen, Korn, Gerste, Hafer und Erbsenrc. bestehenden Früchte gegen baare Bezahlung ge­halten werden soll. Pfiilippsruhe den 4 Jänner 1813.

Der bevollmächtigte Geschäftsführer Ihrer kaiserli­chen Hoheit, der Prinzessin Pauline.

5. Alle diejenige Personen, welche an Ihre kaiserliche Hoheit, die Prinzessin Pauline, Martinizinsen, Wicsenhafer» und Anthonitterpächte zu entrichten verbunden find, wer­den hiermit benachrichtiget, daß der Herr Präzeptor Auffahrt zu Bruchköbel zu der Er­hebung dieser Gefälle pro 1812. von dem Herrn Administrator Tadel eben so beauftragt worden ist, wie derselbe schon zu den Erhebungen pro rgio und isri beauftragt war. Der Herr Präzeptor Auffahrt wird von künftigem Mittwoch den zoten dieses an, alle Mittwoch und alle Samstag bis Ende Januar künftigen Jahrs in der Wohnung des Hofgerichtsadvokaten Carl in der Altstadt in der Krone, von des Morgens 11 Uhr bis Nachmittags 4 Uhr gegenwärtig seyn, um die Erhebung zu verrichten. Alle respect De- benten der gedachten Gefällen werden daher hiermit ungeladen, die Rückstände vom Jahr 1810 und 1811 sowohl, als die Gefälle pro 1812 an einem der gedachten zur Erhebung bestimmten Tage ohnfehlbar an den Herrn Präzeptor AuffartH zu ^entrichten, weil nach Verlauf dieser Zeit gegen die allenfallsige Restanten um strenge Rechtshülfe alsbald nach-