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im Monate November, Dezember unb Jänner Abends um 5 UhtL

im Monate Februar und Oktober um 6 Uhr;

im März um 7 Uhr;

im April und September um 8 Uhr, und

in den Monaten Mai, Juni, Juli und August um 9 Uhr an fangen; das Sperrgeld jedoch nicht eher bis nach geendigtem Glockenzeichen, welches jeden Tag eine Viertelstunde vor eintretender Thorsperre bis zum Schlage der bestimmten Uhr mit der Spitalsglocke gegeben wird , nach dem noch besonders erscheinenden Regulativ erhoben werden soll; welche Verfügung zur Nachricht bekannt gemacht wird. Hanau den 19. Dezember 1812.

Großherzogl. Frankfurtische Pvlizeidirekton. S ch l e r e t h.

Ediktalvorladung.

1. Anne Marie Westhof aus Mittelbuchen ist vor kurzem ledigen Standes allda verstorben. Die allenfallsige Erben ihres geringen Nachlasses haben demnach den 22. Jänner k. I. bei hiesiger Eerichlssteüe ihr Erbrecht zu begründen, und sich im Ausbleibungsfall der Auö- schliessung zu gewärtigen, Dekr Hanau den 21. Dez. 1812.

Großherzogl. Franks. Justizamt daselbst.

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Vorladungder Gläubiger.

1. Der hiesige Bürger und Materialist Wilhelm Zentner hat bei Gericht seine Insolvenz an­gezeigt, unh sein Vermögen an seine Kreditoren abgetreten; dessen sowohl bekannte als unbekannte Gläubiger werden hierdurch, um sich in dem peremtorisch auf den 28ten k. M» präfigirlen Termin sowohl auf die Güterabtretung zu erklären, als ihre Forderungen behö° rig zu liquidiren, vnrgeladen. Sign. Hanau den 16. Dez: 1812

Großherzogl. Justijamt-

Verkauf von Grundstücken.

1. Alls Instanz der Kirchbaukassenadministration gegen des Bäckers Lorenz Michel Erben, soll das in hiesiger Neustadt in der Steinheimergasse neben Theophilus Rein Erben und Hein­rich Schmidt gelegene Wohnhaus, Donnerstag den 13. Febr. k. J , Nachmittags 3 Uhr, bei der GerichtSstelle öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden; Kaustiebhaber haben sich allda einzufinden. Sign Hanau den 8 Dez. 1812.

Großherzogl Justizamt.

2. Der auf den i7ten d. M gestandene Derkaufstermin, der zur Debitmasse des kürzlich verstorbenen Johann Georg Wiedersum sen. und dessen Wittwe gehörigen Inmobilien, ist auf den 14. Januar k. I , auf geschehenes Ansuchen, ausgesetzt worden. Hanau den 16. Dezember 1812. Großherzogl. Justizamt.

3. Da in dem auf Instanz der großherzogl Schuldentilgungskommission dahier, zurSubhasta- tion des, der Wittwen - und Waisenkassen-Direktion von dem Althanauer Bürger Johan­nes Neuling und dessen Ehefrau gerichtlich verpfändeten Wohnhauses mit Scheuer und Stallung in hiesiger Vorstadt, neben Adam Neuling und Johannes Nahn, giebt der Alt­stadt 7 Alb. 4 Hür. Grundzins, und eines Gartchens von 8 Ruthen neben diesem Hause,