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Verkauf von Grundstücken.

i . Auf frelwilligrs Anrufen der Erben deS verstorbenen Gärtners 3mb Pierre Rewy soll die zu dessen Veriass-nfchaft gärige m der Herrngasse, einseits neben dem Schreinermeister Daniel Fabrizius, andekerseits neben Christoph Wild gelegene Behausung, durch richterlichen Lw. schlag, an den Meistbietenden, Freitag den 7. Nov. d. 3 , Nachmittags 2isr Uhr, öffent» lich verkauft werden. Dekretum Neuhanau den 13. Okt. 1806.

GL« s ) Kurhess. Etadtschultheisenamt allda.

2 Auf freiwilliges Anrufen der Erben des verstorbenen Gärtners Jean Pierre Remy soll die zu dessen Verlass^-nschaft gehörige in der Sreingasse, einseits neben dem Gärtner Marlis Kaiser, dnbmsfeita neben Friedrich Luther geigene Behausung, durch richterlichen Zu. schlag» an den Meistbietenden, Freitag den 7. Nov. d. I., Nachmittags 3 Uhr, öffentlich verkauft werden. Dekretum Neuhanau den iz. Ott. 180$. *

( U 8.) Kurheff. Stadtschultheisevamt alld«»

3 Da unter dem 25. v. M. bei der vorgehabien Verganthung nachdesignirte» zu dem Rachla- deS N-uhaniuer Bürgers und PsrzeilaindreherS Jakob Linck gehSriger in der «ltbanauer Gemarkung liegsoder Grundstücken, als : a) 38 Ruthen «cker im Nürnbergerfeld disseits der Kinzig, so gnädigster Herrschaft zehendbar, in der Gew. Rro. 41. neben Abraham Georg und der Konterskasp. b) r M> 2 B. 38 R. ditto in der Gew. Rro. 40. neben Ernst Rhe- fr!d und der Anwand Cat Tom. 3 Pag. 827. sich keine Kaufiiebdabrr «in-efunden und deS. falls auf Anstedrn der Linkischen Erben ein anderer Termin auf Doanerstag den S, Nov. d. J. anberaumt worden; so wird dieses hierdurch deS Endes öffentlich bekannt gemacht, W