Donnerstag den 16. Oktober 1806,
Vorladung der Gläubiger.
L. Um den. von kurskrßl. Hofgericht mir ertheilten hohen Auftrag, welcher darin besteht, zwt. schea den Kreditoren, der in Badenbausen) verstorbenen Siatv'N B>rrkhard die Güte zu y<r« suchen und resp, dieselbe zu disponiren, den geringen Nachlaß derselben nach einem unter sich zu treffenden Arrangement zu »ertheilen, befolgen zu können, werden alle sowohl de ann. te als unbekannte, so an diesem in circa 153 fl. bestehenden Rachloß gerechte Ansprüche ma. chen zu können, glauben, hiermit edictaliter vorgeladen so -ew ß in dem bier.u auf Donnerstag den 23. k. M. Okt. anberaumten Termin entweder in Person oder durch Eprialbe- vollmächtigte auf kurfürstl. Kanzlei zu erscheinen , und ihre Forderungen «elte-d zu machen, als sonst ohnfehlbar zu gewärtigen, daß sie mit ihren vermemtlichkn Ansprüchen an dieser «Sasse ausgeschlossen und nach einer zwischen den erschienenen Gl-nbi-ero aöentalls ftak«ha- bende Uebereinkunft in praefixo die Auszahlung vorgrnowmen werde. Dekret^m Hans« den 27. Sept. 1806.
Vigore Commissionis.
Mei sterlin.
r. Alle diejenigen, so an den in 67 fl. bestehenden geringen Nachlaß des hattet verstorbene« Steuerregistrators von der Aue gerechte Ansprüche machen zu könne», sich berechtigt halten, werden hiermit sub praejudicio, daß sie elapso termino damit Nicht weiter gehört, sonder« von dieser Masse auszeschl'vssen wrrden, edictaliter vor-elaken, Montag den 20 k. M. entweder in Person oder hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderung goltend zu Machen und ihre allenfalsige Vorzugsrechte auszuführen. Dekretum Hanau der- 26. e$pt 1506» ,Don Aomwissioaswegen, ««tstrrltu.