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Vorladung der Gläubiger.

i, Um den von kurfürstl. Hofgericht mir ertheilte» hohen Auftrag, welcher dar?» besteht, zwi­schen den Kredite.en, der tn Babenbausen verstorbenen Rath n Barkhard die Gut- zu v«r. suchen und resp. dieselbe zu diSpomrm, den -kkin-en Nachlaß derselbe» noch einem unter sich zu rreffmd«» Arrangement zu vertheien, befolg«» zu können, werden alle sowohl bekann­te als unbekannte, so an diesem in circa 153 fl. bestehenden Nachlaß gerechte Ansprüche ma­chen z« können, glauben, hiermit edictaliter vorgeladen so ^ew ß in dem hierzu auf Don­nerstag Des# 23. f. Mi Okt. »«beräumten Sennin entweder in Person oder durch Eprciaide- voSmächtiste auf kurfürstl. Kanztei zu erscheinen , und ihre Forderungen geltest, zu wachen, alt» sonst ohnfehldar zu gewärtigen, daß sie mit ihren vermeintlichen Ansprüchen an dieser Masse ausgeschlossen und nach einer zwischen den erschienenen Gläubigern aSensalls staicha- bs«Le Ueberein^sft in praefixo die Auszahlung vorgenommen werde. Dekretum Hanau den 27. Sept. 1806.

Vigore Commissionis.

Meisterlin,

2. Alle diejenigen, so an den in 67 fl. beffebenden geringen Nachlaß des dahier verstorbenen S euerregtstrotor^ von bet Aue geregte Ansprüche machen zu können, sich berechtigt halten, werden hiermit sub praejudtcio, daß sie elapso termino damit nicht weiter gehört, sondern Voa d-eser^Masse anSzeschlossen werden, edictaliter vorzelaken, Montag den 20 k M. ent» weve. in Person oder &:nün«litb Besollmächt Zte zu erscheinen, ihre Forderung seftenb zu machen Md ihre alleKsalsigeDorzussrechteauszuführe». D-kreiumHanau den26. Sept 1806.

Bon AommissisirSvegen,

Wer sterlin.