Rum.
Hanauer Woche« K«f Verlag der e»« in
34.
Privilegitte
Nachricht
ref. Waisenhaufek
Althanau.
Donnerstag den -i. August 1806»
Vorladung der Gläubiger.
r. Um die nachgelassene Wittib 2ter Ehe deS verlebten Althanauer Bürgers und Weisbinder, Meisters, auch eo. ref. KirchenseatorS, Johann Philipp Küfer mit dem Sohn erster Ehe Jo« Hannes Rufer auseinander setzen zu können, werden alle und jede, so an die Johann 9a« lenttn Rüferifche Eheleute eine Schuldforderung haben, hiermit vvrqeladen, um sich Don, nerstag den 21. euer,, Vormittags 10 Uhr, auf alldiefigem Rathhaus einzufirden und ihre Forderung zu liquidiren, widrigenfalls sie nach diesem damit nicht gehöret, und der Nachlaß an die Erben auSbezahlt werden soll. Dekredum Althanau den 4. August 1806.
Kur Hess. Siadtschuttheisevamt allda.
L. Nach Un-tersuchung des über das Vermbgen deS verlebten Bäckermeister Johann Peter 5t m« merWann übergebenen Status massae, hat sich es ergebe», daß die dazu'gehörtWn ÄstSstände gröiieatHeils inexigrbel sind, und der aufgekommene Maffeebesiaad bti weitem unzureichend 1S, um die sich bereits in termino gemeldete Gläubiger zu befri digen. Da nun unter diesen mOrere auf ein Vorzugsrecht Ägspruch machen, so wird hierdurch und nachdem die Wittib des HchuldnerS auf ihr höchsten OrtS eingereichteS ivkorato,te«>Gesuch nun entsagt, die Er. kensung des GmgprozrffkL and Verfahrens über die Priorität notdwendig, wozu lummebr» txrm'mu« aus Freitag dt« r-y k. M. peremtorisch. anberaumt wird; worinn sich sowehl died-m Gericht bekannte alS unbekannte Gläubigch anzumeldsu ihre Forderungen zu liquidiren u«d über das Zsrzt»«sr»cht zu verfahren haben; und wird die unter dem io. Febr. l. I.-geschehene öffentliche Bekanntmachung: daß die zur Masse gehörigen Aktiven nur allein an den DergaatbangSsch*eibkr Dörr, bei Vermeidung doppelter ZahkULg abzuführen sind, «vieser- holet. Dekretum Nkrihaoau den 18. August 1806.
(L. S.) Kurheff. Ttadtschultheifenamt.