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Donnerstag den 7. August 1806»

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Vorladung der Gläubiger.

r. Um die «achgelaffeve Wittib 2ter Ehe des verlebten Althaaauer Bürgers und Weisbixder« Meisters, auch ev. ref. KircheafeniorS, Johann Philipp Rufer mit dem Sohn erster Ehe Jo. hanneS Rufer auseinander setzen zu können, werden alle und jede, so an die Johann Da. lenttn Räferische Eheleute eine Schuldforderung haben, hiermit vorgeladen, um sich Don. nersta, den 21. cun., Vormittags 10 Uhr, auf allhiesigem RathyauS einzufinden und ihre Forderung zu liquidiren, widrigenfalls sie nach diesem damit nicht gehöret, und der Nach, laß an die Erbe« ausbezahlt werden soll. Dekretum Altdanau den 4. August 1806.

Kurheff. Stadtschultheisenamt allda.

Verkauf von Grundstücken.

l. Auf gerichtliches Anrufen des Herrn Bach E. E.R., wider den Bäckermeister Lorenz Schmal et Konsorten soll die ersterem zum Unterpfand verschriebene in der Kirchengasse, einfelts ne. dem dem Goldarbeiter Böringer, andererseits neben dem Metzgermeister Giot gelegene Be­hausung , durch richterlichen Zuschlag, an den Meistbietenden, Freitag den 1?. k. M., ' Nachmittags 2 Uhr, öffentlich verkauft werden. Dekretum Neuhonau den 16. Auli igo6.

(L. S.) Kurheff. Stadtschultheisenamt.

2. Auf freiwillige- Anrufen der Linkischen Erben, soll die denselben gehörige in der Gärtner, gaffe, einseits neben dem Bierbrauermrister Rau, andererseits neben d.m Stadtwachtmeister ^ Arnd grlegene Behausung, durch richterliche« Auschlag, an den M;ifibietenden, Freitag