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Bekanntmachung von verschiedenen Sachen.

I, Bei der Wittwe Haas gegenüber der wrissen Lilie st-d ewhee und tannene yMberfelrdnfe, »ußviuweae Kommode, Tische, Stühle, Beltwerk, tetaengerälh, KitidringSstück u. jtt verkaufen. Hie bittet um »meisten Zuspruch.

t. Nachdem die Lieferung des zu Dem valerdenbrand für sonstigen Winter erforderliche» O.ls öffentlich auSgeboten werden soll; so gaben Duj:twge, welche solche zu üdernebmea geneigt sind, sich den 11, Äuguft a. c., 2öachmit»ags z Uhr, avs hiesigem RathhauS «in» zufinden, und der WraigstsorderudeVesZuschtagS sich zu gewärtigen. Signaium Am^anau den 30, Juni 1806. Aus dem Rsth allda.

3, Es soll demjenigen, welcher die Thäter der seit kurzem an den Treten der Fasanerie, und Lurch Ausdrechun» der an den Brücken ^selbst befindlichen eisernen Rechen verübten grobe» Diebstähle anzeigen wird» neben Vrrschwe»-ung feines Namens, eine Belohnung von Fünf, zig Gulden, sobald die An,ade gegründet befunden, verabreicht werden. Hanou den nie» ; Juli 1806. AuS kurheffischer Rentkamwer. *

4. Es find z Ziehbänke bei Hrn. Peliffier in der Neustadt zu ve-kaofen.

5, Ein viereckiger eiserner Ofen mit einem blechernen Aufsatz ist zu »ersaufen bei >

Sinket Cahn in der Judengssse.

6. Auf freiwilliges Anrufen der über die Fernam'sche Kinder bestellten Kuratoren, sollen die zu i der DerwögenSmasse gehörige zwei Guillochiermachinen in der Behausung des Bijoutiers Odicker, Freitag den Sten k. M., Nachmittags 3 Uhr, öffentlich an den Meistbietenden, mittelst richterlichen Zuschlags, verkauft werden. DrkretumNruhanau, Den 14. Juli 1806.

(L, S. ) Kurhessisches Stadtfchultheisenamt, /

-. Da bisher den Dorsch,iften der höchsten Verordnung, die Behandlung verunglückter Perso­nen betreffend, g»-rz und gar entgegen gehandelt worden, und öfters durch unrichtige Be­handlung im Wasser verunglückter Menschen daS nur noch schwache Lebensvermögen völlig vertilgt wurde, indeß Unkundige dadurch, z. B. dass Stellen auf den Kops, Rollen über einem Faß ic diesen Unglücklicher, menschenfreundliche Hülfe zu leisten glaubten, so halten wir für nützlich, zur Belehrung der Nichtärzte Nachstehendes bekannt zu machen: Die Hül- fe, welche man einem im Wasser Verunglückten leisten kann, besteht vorzüglich darin, daß man die Oberfläche feinerHaut und Lunge mit reiner Luft in Berüh. tung bringe, und ihn allmähtig erwärme. Nichtärzte thun also wohl, wenn pe einem solchen Kranken wirklich nützlich seyn wollen, ihre menschenfreundlichen Brmühun- gen darauf einzuschränken: 1) Daß sie dem Verunglückten Sie nassen Kleider Ausziehen, »ab ihn adtrockn-n. 2) Ihn auf eine Matratze oder Stroh mit dem Kopf und Brust etwas erhöht t-igen. (Bei dazu günstiger Witterung sann man ihn auch in den erwärmten Sand anS Ufer legen, und mu Sans bestreuen) 3) Den Mund ihm reinigen. 4) Ihn durch Reiben mit warmen Tüchern allmählig erwärmen. 5) Alles entferne, was die Luft, die hier das Hauprw.ttil zur Wiederdelesung -st verunreiniget Also dürfen nicht mehr Mensche» um den Krank N seyn, als zur Hülfeleistung nothwendig find; er darf in keine enge Stube, oder in e ne solche, w iche mit verdorbener Luft angefüllt ist, gebracht werden ; alle stark einnehmende Sachen dürfen nicht «her angewendrt werden, bis wieder Zeichen des Lebens vorhanden stnd^ Alle weitere Bemühung-n müsse» dem Arzt überlassen bleiben, weil sie ärzliche Kenntnisse vorauss tzen, ohne welche dadurch leicht mehr gefchave», wie genutzt wird. Hanau, den toten Jult I8o5.

Kurheff. Deputation des Colkgii medici daselbst.

L- Die vo» dem verstorbenen hiesigen ^ü-ger m-d Po z llaladreher Jakob Link hinterkassene Effekten, beflebenD in Silber, Kupfer, Eisen, Glas, B?tl^ und Holzwerk, Porzelloin, siemesgeräth, Manns-und FrauenSkleidern w. werden öffentlich an den Meistbietenden ge»