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Donnerstag den 3. Juli 180«.

Ediktalvorladung.

r. Johannes Hafner den 14. August 1769 geboren, welcher sich bereits schon ry Jahre von fernem Geburtsort wegbegsSen u»d man von seinem Auffenthalt seit der Zeit keine Nachricht erhalten, wird auf Ansuchen ferner Geschwister hierdurch vorgeladen, binnen 6 Monaten sich dahier zu fairen und sein elterliches Erbe in Empfang zu nehmen alS es ansonsten deffea darum sich gemeldeten Geschwistern gegen «Sicherheitsleistung wird verabfolgt werde«. De- kretum Gelnhausen den 14« Mai 1806. ... ., . ,...

Kurhess. Stadtschultheisenamt daselbst. Weil.

Vorladung der Gläubiger.

1. Alle und jede, so an den ganz geringen Nachlaß der kürzlich allhier verstorbenen Elisabeth Geritstein eine gegründete Forderung haben, werden hiermit vorgeladen, um Donnerstag den ic. Juli d. J Vormittags 10 Uhr, aufallhirfig-m Raihhaus zu erscheinen und solche zu liquidiren, widrigenfalls sie nach diesem damit weiter nicht gehört werden sollen. Dekre- tum Althanau den 19. Juni 1806, _ .

Kurhess. Stadtschultheisenamt daselbst.

Verkauf von Grundstücken.

<. Auf gerichtliches Anhalten der über Bär Umstädts nachgelassene Tochter bestellten Kurators-, wider Katharine Becker allhier, soll Donnerstag den 14. August d. J. Nachmittags 3 Uhr auf