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r. Der Kaffamacher Philipp Be^ ist kürzlich basier ohne Leibeserben verstorben. Wer «t dessen geringen Vetlassrnschaft Anspruch aus einem oder dem andern Recht-grund zu Habew vermeinet, wird zu dessen Begründung auf den 19. k. M. peremtorisch vorgeladen. Reu» hanau den 29. Mai 1806.

(L. S.) Kurhess. Stadtschultheifenamt das.

2. LLe diejenigen, welches den ausgetrrtenen hiesigen Bürger und Destilateur Johan« Friedrich Jager Forderungen zu haben vermeinen, werden hiermit auf Donnerstag den 19, k. M. zu deren Liquivirung vorgeladen, worinnen zugleich der Schuldner sich so gewiß ein. zufiuden hat, als sonst nach den Verordnungen, in contumaciam, gegen $n procedirt wer­den wird. Dekretum Neuhanau den gs. Mai 1806.

( L. S. ) Kurhessisches Stadtschultheifenamt daselbst.

z. Alle und jede, so an den verlebten Althaaauer Bürger rmd Schneidermeister Valentin Rumpf jun und dessen vor ihm bereits verstorbenen Ebefrau, eine geb. Eißert, gcg-ürsdete Forderungen haben, werden hiermit vorgeladeg, um Donnerstag den 19. curr , Vormittags 10 Uhr aus allhiesigem RathhauS zu erscheioei? und ihre Forderungen zu liquidiren, widri­genfalls sie nach diesem damit nicht gehört, und der geringe Nachlaß an die üb'r die nachgelassene Minorerne Kinder bestellie KuratoreS verabfolgt werden solf. Dekretum Althanau den 5. Juni 1506.

Kurhessisches Stadtschultheifenamt allda.

4. Martin Höußer, de« vor geraumen Jahren verstorbenen Althanauer Bürgers, Bierbrauer- meist-rS U 'd Holzhandl rs, Werner Häußer rdctichcr Sohn, ist unter dem 25. Mai a c, ohne leite Willensverordnung tedigen Strnde-; verstorben. Diejenige Seitenverwandten, Ein und AüSicndische, welche an dcss.n Nachlaß ein Erbrecht, oder sonstige k-nsprüche zu haben vermeiden, werden daher hierdurch vorgeladen, in d-m auf Donnerstag den 15. Inst 6 c. anberauBteu Termin, auf hiesigem Rathhaus, Vormittags to Uhr, entweder in Person, oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erschonea, ihr habendes Erbrecht, »der