k M. zu d?»en kiquidirunj vorgel-den, worinnen zugleich der Schuldner sich so gewiß ein zufinden hat, als sonst nach den Verordnungen,in contumaciam, gegen ihn procedirt wer» den wird, Dekretum Neuhansu den 30. Mai 1806,
( L. 8. ) Kurhessisches Stadtschultheisenamt daselbst.
5, Oe und jede, so an den verlebten Althsoauer Bürger und Schneidermeister Valentin Rumpf jun und dessen vor tim bereits verstorbeaen Ehefrau, eine geb. Eißert, gegründete ■ Forderungen haben, werden hiermit vorgeiaden, um Donnerstag den 19. rurr , Vormittags 10 U6r , auf avliesigem Rathhaus zu erscheinen und ihre Forderungen zu liquidiren, widrigenfalls sie nach diesem d-mii nicht gehört, und der geringe Nachlaß an kie über die nachgelassene minorenne Kinder bestellte KuratoreS verabfolgt werden soll. Dekretum Althonau den 5. Juni 1806.
Kurhessisches Stadtschulthrisenamt olldS.
6 Martin H-ußer, de« vor geraumen Jahren verstorbenen Althanauer Bürgers, Bierbrauer- meisters und HolzhändlerS, Werner Häußer ehelicher Sohn, ist unter dem 25. Wai a. r. ehre feite W-lleoSverordnung ledigen Standes verstorben. Dtejenige Seitenverwandren, Ein-und Ausländische, welche an dessen Nachlaß ein Erbrecht, oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, werden daher hierdurch vorgeladen, in dem auf Donnerstag den 15. Juli a c. anberaumten Termin, ^uf hiesigem Rathhaus, Vormittags 10 Uhr, entweder in Person, oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, ihr habendes Erbrecht, oder sonstige A spräche behörig zu begründen, im Zurückbleibungsfall aber zu gewärtigen daß die Berlassenschast denjenigen zuerkannt werde, welche sich hierzu behörig teginmirrn,werden, Althanau den 31. Mai 1806.
, Kurheff, Stadtschultheisenamt daselbst.
Verkauf von Gkundstücken.
1, Das zur Derlaffenschaft des verlebten Althanauer Bürgers und Schneidermeisters Dakenti» Rumpf jun. und dessen ebenwohl verlebten Ehefrau gehörii-e in hiesiger Altstadt in der Ban» gert?gaffe stehende Wohnhaus mit einem Hint^rbau, neben Handelsmann Kaiser und Kaiser. Meister Schuck, Cat. Tom. 1. Pag. 582 , soll L onnerstag den 19 nächstfolgenden Monats Juni, Nachmittags z Uhr, auf allhiesigem Ra'hbaus Lffe-tl-ch an den Meistbietenden ver» ganthet werden. Dekretum Althanau den 29 Mai 1806.
Kurheff. Stadtschultheisenamt allda.
2. Da sich in dem heutigen Verganthungstermin deS Jßlerischen Wohi.haoses, keine Kauflieb. Haber eingefunden; so wirv hierdurch ein anderer Dergantbungsie-min dieses in hiest^er Altstadt i* de» Hospital,asse stehenden WohnhaüseS neben Rathsdicner Stauy zu beiden Seiten. Cat. Tom L Pag 8<3e auf Donnerstaq den 12. Juni a. c., Nachmittags 3 Uhr, anberaumt. Dekretum Btthanau den 29, Mai 1806.
Kurheff. Stadtschultheisenamt daselbst.
3, Da heute, in dem Subhastationstermin des d«m Neuhanaue.' Bürger und Metzgermeister Ernst Friedrich Fuchs zuständigen Ackers ad 2Mrq. im neuen Mühlenfeld, so gnädigster Herr, schüft zur iot?n Garde rehendbar in der Gew N". 2. neben. Johannes Trapper und Adam Röser Cat. Tom. 3. Pag. 1089. sich keine Kauflustige einxcfu den; so wird hierdurch ein anderer Termin zu« öffentlichen Verkauf dieses Ackers an den Meistbietenden auf Donner» staz den 12. Juni a. c anberaumt und zwar mit dem beitesaeten R^ch s-iachtb il, daß, wenn auch in diesem Termin sich keine Kaufliebhabe- einfinden sollten, alsdann dieser Acke, ^ dem Kapitalisten für Kapital, Zinsen und Kosten zugeschlagen und abjudlcirt werden soll.